Drei Bürotage sind am häufigsten – eine beste Hybridregel gibt es nicht

Am 1. September 2026 ist im Journal of Systems and Software die begutachtete Fassung einer Untersuchung zu Arbeitsortregeln in 68 softwareintensiven Unternehmen erschienen. Die Journalfassung in Band 239 weist für 84 Prozent der untersuchten Unternehmen hybride Arbeit aus; nur vier verlangen wieder fünf Bürotage pro Woche.
Die direkte Antwort für Beschäftigte und Führungskräfte: Drei Bürotage sind mit 24 Prozent die häufigste einzelne Regel in dieser Stichprobe, aber nicht wissenschaftlich als beste Lösung belegt. Das Forschungsinstitut fortiss fasst den Befund ebenso zusammen: Die Regelungen unterscheiden sich stark, eine universelle Best Practice ist nicht erkennbar.
Häufigste Variante bedeutet nicht beste Wirkung

Die Drei-Tage-Regel führt eine Verteilung betrieblicher Vorgaben an. Die Studie vergleicht jedoch nicht, ob drei Präsenztage Produktivität, Innovation, Personalbindung oder Wohlbefinden stärker verbessern als zwei, vier oder frei gewählte Tage.
Aus ihrer Verbreitung lässt sich daher keine Rangliste der Wirksamkeit ableiten. Auch der Begriff „büroorientiert“ ist nicht mit einer vollständigen Rückkehr gleichzusetzen: Die Hälfte der untersuchten Unternehmen bevorzugt grundsätzlich die Arbeit vor Ort, während die große Mehrheit weiterhin irgendeine Form hybrider Arbeit zulässt.
Entscheidend ist zudem, was als Drei-Tage-Modell gezählt wird. Manche Unternehmen schreiben drei Tage oder 60 Prozent Anwesenheit verbindlich vor, andere formulieren Erwartungen. Teilweise werden bestimmte Wochentage festgelegt, während andernorts Teams über die konkrete Verteilung entscheiden.
Die Regeln lassen sich auf drei Achsen einordnen

Der praktische Wert der Untersuchung liegt in einer Typologie aus Anwesenheitshäufigkeit, Entscheidungsebene und Verbindlichkeit. Zwei Unternehmen können auf dem Papier dieselbe Zahl von Bürotagen nennen und dennoch sehr unterschiedliche Hybridmodelle betreiben.
- Anwesenheitshäufigkeit: Unternehmen regeln den Arbeitsort über eine Zahl von Bürotagen, einen Zeitanteil, bestimmte Wochentage oder ohne regelmäßiges Minimum.
- Entscheidungsebene: Die Festlegung kann unternehmensweit erfolgen oder an Abteilungen, Projekte, Teams und einzelne Beschäftigte delegiert werden.
- Verbindlichkeit: Eine Präsenzzahl kann eine Pflicht, eine betriebliche Empfehlung oder ein flexibel anpassbarer Orientierungswert sein.
In der Journalfassung regeln 53 Prozent der Unternehmen Bürotage oder Anwesenheitsanteile zentral. Bei 18 Prozent entscheiden Abteilungen, Projekte oder Teams; 19 Prozent überlassen die Ortswahl den Beschäftigten. Weitere 10 Prozent sehen überhaupt keine Büroarbeit vor.
Damit ist eine zentral kontrollierte Drei-Tage-Pflicht organisatorisch nicht dasselbe wie ein Teamplan mit drei gemeinsam vereinbarten Präsenztagen. Die sichtbare Wochenaufteilung kann identisch sein, obwohl sich Autonomie, Ausnahmeregeln und Anpassungsfähigkeit deutlich unterscheiden.
Vorabfassung und Journalversion nennen leicht andere Werte
Die am 21. Mai 2025 veröffentlichte Vorabfassung nennt bei ebenfalls 68 Fällen einen Hybridanteil von 85 Prozent und einen Anteil zentraler Vorgaben oder Empfehlungen von 51 Prozent. In der begutachteten Fassung lauten die entsprechenden Werte 84 und 53 Prozent.
Diese Abweichungen sind nicht allein zwei alternative Rundungen desselben Bruchs: Bei unveränderter Stichprobengröße sprechen die Werte für eine geänderte Zuordnung einzelner Fälle oder eine Überarbeitung der Auswertung. Die öffentlich verfügbaren Zusammenfassungen erläutern nicht, welche Fälle neu eingeordnet wurden; für die endgültigen Prozentwerte ist deshalb die Journalfassung maßgeblich.
Beide Fassungen stützen dagegen die Aussage, dass 28 Prozent der Unternehmen ihre Regeln verändert haben. Die Änderungen verliefen in Richtung zusätzlicher Präsenz oder differenzierter Bedingungen, etwa für bestimmte Beschäftigtengruppen. Daraus folgt kein Nachweis eines Nutzens strengerer Regeln, weil die Untersuchung deren spätere Wirkung nicht vergleichend misst.
Aus 68 Unternehmen wird keine DACH-Norm

Die Fälle stammen aus Unternehmen unterschiedlicher Größe, Länder und Geschäftsfelder, die softwareintensive Systeme oder Dienstleistungen entwickeln beziehungsweise betreiben. Ausgewählt wurden sie über die beruflichen Netzwerke der beteiligten Forschenden; es handelt sich um eine nicht zufällige Stichprobe mit bewusst großer Bandbreite.
Die Ergebnisse sind daher weder repräsentativ für sämtliche softwareintensiven Unternehmen noch für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Eine regionale Erhebung kann wegen einer anderen Branchenstruktur, Unternehmenslandschaft oder Definition hybrider Arbeit zu einer anderen häufigsten Regel gelangen, ohne dieser Studie zu widersprechen.
Hinzu kommt die Perspektive der Datenerhebung: Die Angaben stammen aus Personalwesen und Management. Erfasst wurden betriebliche Regelungen und ihre Veränderungen, nicht repräsentative Wünsche der Beschäftigten oder die tatsächlich gemessene Anwesenheit. Zwischen formaler Vorgabe, Umsetzung im Team und realem Arbeitsort kann eine Lücke bestehen.
Der Stand nach Veröffentlichung der Journalfassung ist damit klar begrenzt: In den 68 untersuchten Unternehmen ist die Drei-Tage-Regel die häufigste Einzelvariante, während hybride Arbeit insgesamt dominiert und die Entscheidungsmacht unterschiedlich verteilt bleibt. Offen ist weiterhin, welche Kombination aus Präsenz, Autonomie und Verbindlichkeit unter welchen betrieblichen Bedingungen die besten Ergebnisse erzielt; dafür wären vergleichbare Wirkungsdaten erforderlich.
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