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EU Innovation Act: Patente sollen leichter zu Kreditsicherheiten werden

|Autor: QUASA-Redaktion|4 Min. Lesezeit| 5
EU Innovation Act: Patente sollen leichter zu Kreditsicherheiten werden

Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 den European Innovation Act als Verordnungsvorschlag vorgelegt. Der Entwurf im EU-Rechtsportal EUR-Lex sieht vor, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) neue Aufgaben zu übertragen: einen freiwilligen unionsweiten Rahmen zur Bewertung und Offenlegung geistigen Eigentums, eine digitale Vermittlungsplattform und ein Kompetenzzentrum für IP-gestützte Finanzierung.

Der am 9. September vorgelegte Vorschlag soll Patente und andere immaterielle Vermögenswerte für Banken und Investoren nachvollziehbarer machen. Er schafft aber weder eine sofort nutzbare Kreditsicherheit noch einen Anspruch auf Finanzierung: Zunächst müssen das Europäische Parlament und der Rat über den Text verhandeln und ihn annehmen.

Wie ein Patent zur Finanzierungsgrundlage werden soll

Ein Schutzrecht durchläuft Bewertung und Vermittlung, bevor ein Kreditgeber unabhängig über die Finanzierung entscheidet.

Der Vorschlag setzt bei einem bekannten Hindernis für technologieorientierte Unternehmen an. Ihr wirtschaftlicher Wert kann wesentlich in Patenten, Software, Marken oder anderen Rechten liegen, während klassische Sicherheiten wie Grundstücke oder Maschinen fehlen. Zugleich lassen sich immaterielle Werte schwer vergleichen, weil rechtlicher Schutz, technischer Nutzen, Marktchancen und Verwertbarkeit unterschiedlich ausfallen.

Aus Sicht eines Unternehmens wäre der vorgesehene Ablauf mehrstufig:

  1. Das Unternehmen stellt Angaben zu seinen Schutzrechten strukturiert und vergleichbar bereit.
  2. Eine unabhängige Bewertung kann die im EU-Rahmen vorgesehenen Methoden anwenden. Das EUIPO soll dafür auch ein freiwilliges Zertifizierungssystem für Bewerter verwalten.
  3. Die Bewertung kann bei Gesprächen mit Banken, Investoren oder öffentlichen Finanzierungsstellen verwendet werden. Parallel könnten Rechte über die Plattform zur Lizenzierung oder Übertragung angeboten werden.
  4. Der jeweilige Kapitalgeber prüft das Unternehmen, das Schutzrecht und das Verwertungsrisiko und entscheidet unabhängig über eine Finanzierung.

Der Rahmen soll damit vor allem Informationslücken verkleinern. Er soll Bewertungen besser einordbar machen und Unternehmen ermöglichen, ihre IP in einer einheitlicheren Form offenzulegen. Ob ein Patent tatsächlich als Kreditsicherheit akzeptiert wird und welchen Beleihungswert es erhält, bleibt jedoch Teil der Risikoprüfung des Finanzierers.

EUIPO soll Bewertung, Vermittlung und Beratung bündeln

Das EUIPO bündelt nach dem Vorschlag Bewertung, Vermittlung und Beratung zu IP-besicherter Finanzierung.

Das geplante Kompetenzzentrum beim EUIPO soll Forschende, innovative Unternehmen, Start-ups, Scale-ups, Spin-offs und weitere Rechteinhaber in der EU unterstützen. Vorgesehen sind digitale Verfahren für Offenlegung, Prüfung und Bewertung, die Sammlung bewährter Bewertungsmethoden, Beratung für Finanzakteure sowie Schulungs- und Helpdesk-Angebote.

Der Rahmen soll alle Arten geistiger Eigentumsrechte sowie regulatorische Exklusivrechte für Arzneimittel abdecken. Einzelne Bewertungen sollen von unabhängigen Bewertern vorgenommen werden können; ihre Kosten trägt laut Entwurf grundsätzlich der Auftraggeber, sofern die beteiligten Parteien nichts anderes vereinbaren. Die EUIPO-Zertifizierung würde die fachliche Befähigung bestätigen, einer Bewertung aber keine bindende oder automatisch vermutete Rechtswirkung verleihen.

Die unionsweite Plattform soll Rechteinhaber mit möglichen Lizenznehmern, Käufern, Investoren und Vermittlern zusammenbringen. Hinzu kommen soll die Unterstützung eines Sekundärmarktes, der die spätere Verwertung von IP erleichtert. Die Plattform ist damit als Vermittlungsinfrastruktur konzipiert, nicht als Kreditgeber oder Garantiegeber.

Das Milliardenpotenzial ist eine Modellrechnung

Die wirtschaftlichen Erwartungen sind erheblich, aber noch kein beobachtetes Ergebnis. Die Analyse des Joint Research Centre modelliert für die IP-Bewertungsmaßnahme jährlich 2,7 bis 10,2 Milliarden Euro an zusätzlicher IP-gestützter Finanzierung. Die Spanne beruht auf Szenarien mit unterschiedlichen Annahmen über die spätere Wirksamkeit der Reform.

Diese Beträge sind weder zugesagte Kredite noch ein Fördertopf. Die Rechnung unterstellt vielmehr, dass vergleichbarere Bewertungen mehr Unternehmen den Zugang zu Fremd- oder Beteiligungskapital eröffnen und dadurch zusätzliche Investitionen ermöglichen. Entscheidend wird sein, ob Finanzinstitute den Rahmen tatsächlich in ihre Prüfverfahren übernehmen.

Der European Innovation Act verbindet die IP-Maßnahmen außerdem mit gemeinsamen Regeln für die öffentliche Beschaffung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen. Solche Aufträge sollen Unternehmen früher Nachfrage für Entwicklung, Prototypen und Tests verschaffen. Beide Instrumente können einander ergänzen, bleiben aber getrennt: Ein Entwicklungsauftrag ersetzt keine IP-Bewertung, und ein bewertetes Patent garantiert keinen öffentlichen Auftrag.

Warum daraus noch keine neue Kreditpraxis folgt

Eine gemeinsame IP-Bewertung erleichtert die Prüfung, ersetzt aber nicht die Kreditentscheidung der Bank.

Die Nutzung des Bewertungsrahmens soll freiwillig bleiben. Banken werden weder verpflichtet, einen ermittelten Patentwert anzuerkennen, noch müssen sie auf dieser Grundlage einen Kredit vergeben. Für die Praxis bleiben daher zentrale Fragen offen: die Akzeptanz einzelner Methoden, der Aufwand einer Bewertung, die Kosten für kleinere Unternehmen und die Verwertbarkeit eines Schutzrechts im Ausfallfall.

Auch der Zeitplan beginnt nicht mit der Vorstellung des Entwurfs. Eine Einordnung des Gesetzgebungsvorhabens bestätigt, dass Parlament und Rat den Vorschlag zunächst annehmen müssen und das EUIPO nach dem vorgesehenen Inkrafttreten vier Jahre für den Bewertungsrahmen und die Vermittlungsplattform erhalten soll. Der Entwurf bestimmt zudem, dass eine spätere Verordnung erst 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft träte.

Der bestätigte Stand ist damit klar begrenzt: Die Kommission hat einen institutionellen Weg vorgeschlagen, auf dem geistiges Eigentum vergleichbarer bewertet, vermittelt und für Finanzierungsentscheidungen aufbereitet werden soll. Ob der Gesetzgeber die Konstruktion unverändert übernimmt und ob Kreditgeber sie anschließend akzeptieren, ist noch offen.

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