EU-Label für Rechenzentren kommt 2027 – ab 500 Kilowatt wird verglichen

|Autor: QUASA-Redaktion|5 Min. Lesezeit| 1
EU-Label für Rechenzentren kommt 2027 – ab 500 Kilowatt wird verglichen

Die EU-Kommission hat am 21. September 2026 die Verordnung samt Anhängen für ein EU-Label veröffentlicht: Rechenzentren ab 500 Kilowatt installierter IT-Leistung sollen anhand gemeldeter Betriebsdaten vergleichbar werden. Der Text sieht vor, dass die europäische Datenbank die ersten elektronischen Labels bis zum 15. August 2027 erzeugt.

In ihrer Mitteilung zum Bewertungssystem nennt die Kommission eine zweimonatige Prüfungsfrist für das Europäische Parlament und den Rat, bevor die Regelung in Kraft treten kann. Das Label soll Energie- und Wassereffizienz sowie Angaben zu Stromversorgung, Netzflexibilität und Abwärme sichtbar machen. Über verbindliche Mindeststandards für Rechenzentren wird getrennt beraten.

Welche Anlagen das Label erfasst

Die Schwelle bezieht sich auf die installierte Leistung der IT einer einzelnen Anlage. Sie meint weder den gesamten Stromanschluss eines Unternehmens noch die addierte Leistung seiner Standorte. Maßgeblich ist zudem, dass sich das Rechenzentrum in der EU befindet: Anlagen in Deutschland und Österreich fallen damit grundsätzlich in den räumlichen Geltungsbereich, ein Standort in der Schweiz allein wegen seiner EU-Kunden nicht.

Bei der genauen Grenze ist der Rechtstext präziser als manche Kurzfassung: Für Anlagen mit weniger als 500 Kilowatt sieht er eine freiwillige Teilnahme vor. Auch Betreiber noch nicht in Betrieb genommener Rechenzentren sollen freiwillig Daten über die erwartete Leistung ihrer Anlage melden können. Ein solches Label würde zunächst auf Planwerten beruhen; nach Betriebsbeginn sollen tatsächliche Werte folgen. Der Vergleich ist also auf die einzelne Einrichtung und ihren jeweiligen Datenstand bezogen, nicht auf einen Konzern als Ganzes.

Die Kennzeichnung baut auf einer bereits bestehenden Berichtspflicht auf. Betreiber erfasster Rechenzentren melden der europäischen Datenbank Angaben zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit; das neue System soll daraus ein einheitliches Label erzeugen. Der Unterschied für Außenstehende liegt in der Darstellung: Aus ausgewählten Meldedaten wird eine öffentlich zugängliche Einordnung der jeweiligen Anlage. Eine neue Messung durch die EU für jedes ausgestellte Label sieht das Verfahren nicht vor.

Zwei Effizienzklassen statt einer Gesamtnote

Das Label erhält getrennte Skalen von A bis G für Energie- und Wassereffizienz. Die Energieklasse beruht auf der Power Usage Effectiveness, kurz PUE: Sie setzt den gesamten Energiebedarf eines Rechenzentrums ins Verhältnis zum Energiebedarf seiner IT. Darin wird sichtbar, wie viel Energie zusätzlich etwa für Kühlung und Stromverteilung benötigt wird. Die Wasserklasse nutzt die Water Usage Effectiveness, kurz WUE, und bezieht den Frischwassereinsatz auf die von der IT verbrauchte Energie.

Die Klassen sind Vergleichswerte für diese beiden Kennzahlen, keine bereits beschlossenen Betriebsgrenzen. Ein Rechenzentrum erhält nach dem vorliegenden System auch keine einzige Gesamtnote für sämtliche Umweltauswirkungen. So kann eine Anlage bei der Energienutzung günstig eingestuft sein, während ihr Wasserbedarf eine andere Klasse ergibt. Aus einem guten PUE-Wert allein lässt sich weder der örtliche Wasserverbrauch noch die Herkunft der eingesetzten Energie ablesen.

Neben den Klassen soll das Label unter anderem Betreiber, Standort, Größenklasse, Inbetriebnahme und Berichtszeitraum nennen. Vorgesehen sind außerdem eine Aufschlüsselung der Energiequellen und die Kühlgradtage am Standort. Letztere helfen, den Kühlbedarf in unterschiedlichen Klimazonen einzuordnen. Die Kommission sieht ein gemeinsames Begleitdokument vor, das auch den Einfluss von Größe und Alter der Anlage sowie mögliche Zielkonflikte zwischen Strom- und Wassereffizienz erläutert. Zwei gleiche Buchstaben müssen daher nicht bedeuten, dass zwei Standorte unter gleichen Bedingungen arbeiten.

Was Netzbeitrag und Abwärmeangabe aussagen

Bei der Netzflexibilität soll das Label ausweisen, ob eine Anlage entsprechende Funktionen für das Stromnetz anbietet. Es zeigt damit eine gemeldete Eigenschaft, beziffert aber für sich genommen keine tatsächlich erbrachte Entlastung des Netzes. Die Aufschlüsselung der Energieversorgung ergänzt diesen Punkt: Sie macht unterschiedliche Bezugsarten sichtbar, ohne sie mit der PUE-Klasse zu einer einzigen Bewertung zu verrechnen.

Auch bei Abwärme ist die Formulierung entscheidend. Das Label soll angeben, ob ein Rechenzentrum für die Abgabe von Abwärme an externe Nutzer vorbereitet ist. Nach der Definition im Verordnungstext kann dazu Infrastruktur wie ein Wärmetauscher, ein eigener Wasserkreislauf oder eine Wärmemessung gehören. Eine solche Vorbereitung belegt noch nicht, dass außerhalb des Geländes bereits ein Wärmenetz angeschlossen ist oder Wärme tatsächlich genutzt wird. Gerade für Kommunen ist dieser Unterschied zwischen technischer Bereitschaft und laufender Wärmeversorgung wesentlich.

Prüfung, erste Labels und offene Mindeststandards

Für das Bewertungssystem folgen auf die Veröffentlichung zunächst die Prüfung durch Parlament und Rat und anschließend, sofern der Rechtsakt Bestand hat, sein Inkrafttreten. Erst danach kann das vorgesehene Labelverfahren greifen. Die Datenbank soll die Kennzeichnungen automatisch aus den Meldungen erzeugen und elektronisch öffentlich bereitstellen. Betreiber sollen ihr ausgestelltes Label auf Anfrage zugänglich machen können, auch durch einen Verweis auf den Datenbankeintrag. Veröffentlicht werden die Angaben des Labels, nicht sämtliche vertraulichen Betriebsdaten.

Parallel dazu läuft ein anderes Verfahren. The Register berichtete am 22. September über die getrennte Konsultation zu möglichen Mindeststandards, die bis zum 14. Dezember 2026 läuft; ein Gesetzgebungsvorschlag ist für das zweite Quartal 2027 geplant. Solche Standards könnten künftig Anforderungen an besonders ineffiziente Anlagen stellen. Welche Kennzahlen dafür maßgeblich wären, welche Grenzwerte gelten würden und wann sie wirksam werden könnten, ist noch offen.

Damit stehen drei Ebenen nebeneinander: bestehende Meldungen der Betreiber, ein veröffentlichtes, aber noch unter Prüfung stehendes Bewertungssystem und lediglich zur Diskussion gestellte Mindestanforderungen. Die ersten Labels sollen Anlagen vergleichbarer machen. Ob aus der Einordnung später verbindliche Effizienzpflichten folgen, entscheidet ein weiteres Verfahren.

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