EU KIDS Act sperrt Social Media unter 13 – Alterschecks werden zum Standard

Die Europäische Kommission hat am 17. September 2026 den EU KIDS Act vorgeschlagen. Der Entwurf soll Kindern unter 13 den Zugang zu sozialen Medien sperren, für 13- und 14-Jährige begrenzte Elternkonten schaffen und Altersprüfungen bei neuen Konten zum Standard machen. Die Übersicht der Europäischen Kommission bestätigt diese Altersstufen und das Datum der Vorlage.
Seit dem 17. September liegt damit ein Gesetzgebungsvorschlag vor, aber noch kein geltendes EU-Verbot. Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text beraten und sich auf eine endgültige Fassung einigen; bis dahin ändern sich weder Kontoregeln noch Altersgrenzen automatisch.
Drei Altersstufen statt eines pauschalen Verbots unter 15
Der Entwurf unterscheidet zwischen einem Ausschluss unter 13, beaufsichtigtem Zugang bis 15 und eigenen Konten ab 15. Die häufig verwendete Kurzform „Verbot unter 15“ lässt den vorgesehenen Zwischenbereich deshalb außer Acht.
- Unter 13 Jahren: Kinder sollen soziale Medien nicht nutzen können. Kindgerechte Angebote von Videoplattformen wären über das Konto eines Elternteils oder Sorgeberechtigten zulässig, sofern der Zugang beaufsichtigt und auf höchstens eine Stunde täglich begrenzt wird.
- 13 bis unter 15 Jahren: Eltern oder Sorgeberechtigte könnten Mini-Konten für soziale Netzwerke und Videoplattformen einrichten. Diese Konten sollen höchstens eine Stunde pro Tag nutzbar sein, nur eine begrenzte Zahl bestätigter Kontakte erlauben und unter elterlicher Kontrolle stehen.
- 15 bis unter 18 Jahren: Jugendliche dürften eigene Konten ohne elterliche Zustimmung eröffnen. Die Dienste müssten ihnen jedoch eine altersgerechte, standardmäßig sichere Umgebung anbieten.
- Ab 18 Jahren: Die besonderen Schutzvorgaben für Minderjährige würden nicht mehr gelten. Erwachsene wären von Alterschecks dennoch betroffen, wenn ein Dienst das Alter aller Personen bei der Registrierung feststellen muss.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte die Initiative am 16. September in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt. Die Berichterstattung der Associated Press dokumentiert sowohl die Sperre unter 13 als auch die von Sorgeberechtigten begleiteten Mini-Konten für die folgende Altersgruppe.
Welche Dienste der EU KIDS Act erfassen soll
Der Vorschlag reicht über klassische soziale Netzwerke hinaus. Unter den Begriff „Social Media+“ fallen soziale Medien, Videoplattformen, Onlinespiele sowie KI-Chatbots und KI-Begleiter, sofern sie Minderjährigen angeboten werden und die im Entwurf beschriebenen Risiken aufweisen. Bildungsangebote, Dienste öffentlicher Stellen, industrielle KI und KI-Produkte für Büroarbeit sollen dagegen nicht in denselben Anwendungsbereich fallen.
Die gestaffelten Kontoregeln betreffen vor allem soziale Netzwerke und Videoplattformen. Für alle erfassten Dienste sieht der Entwurf zusätzlich Vorgaben zur sicheren Gestaltung vor: private Standardeinstellungen, Schutz vor unerwünschten Kontakten und Einschränkungen für Endlos-Scrollen, künstliche Benachrichtigungen sowie bestimmte Belohnungsmechanismen.
KI-Chatbots und KI-Begleiter sollen bei Minderjährigen standardmäßig abgeschaltet sein und keine Funktionen verwenden dürfen, die emotionale Abhängigkeit fördern. Bei Onlinespielen setzt der Entwurf unter anderem auf konsistente Altersbewertungen; App-Stores sollen verhindern, dass Minderjährige Spiele unterhalb der festgelegten Altersstufe herunterladen.
Alterschecks werden Teil der Registrierung
Für neue Konten bei sozialen Netzwerken und Videoplattformen soll eine bloße Eingabe des Geburtsdatums nicht mehr ausreichen. Anbieter müssten das Alter über das EU-Werkzeug zur Altersverifikation oder eine gleichwertige behördliche Lösung prüfen. Diese Verfahren sollen Genauigkeit und Zuverlässigkeit mit Datenschutz, Sicherheit, Nichtdiskriminierung und möglichst geringer Datenerhebung verbinden.
Bestehende Konten sollen nicht ausnahmslos rückwirkend kontrolliert werden. Vorgesehen sind verhältnismäßige Prüfungen, bei denen etwa das Alter eines Kontos oder bereits vorhandene belastbare Alterssignale berücksichtigt werden können. Bei neuen Registrierungen würde die Alterskontrolle dagegen zu einem festen Zugangsschritt.
Altersprüfung bedeutet nach dem Konzept nicht zwingend Identitätsprüfung: Eine technische Lösung könnte lediglich bestätigen, dass eine Person eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat. Ob dies zuverlässig und datensparsam funktioniert, hängt von den endgültigen technischen Vorgaben und ihrer praktischen Umsetzung ab.
Was der Entwurf für Deutschland, Österreich und die Schweiz bedeutet
Wird der Text als EU-Verordnung verabschiedet, würde er in Deutschland und Österreich unmittelbar gelten. Plattformen müssten Registrierungen, Minderjährigenkonten, Voreinstellungen und elterliche Kontrollfunktionen anpassen. Die Verantwortung läge dabei nicht allein bei Familien: Anbieter müssten nachweisen, dass ihre Dienste die gesetzlichen Schutzanforderungen erfüllen.
In der Schweiz würde eine EU-Verordnung nicht automatisch zu nationalem Recht. Plattformen mit einem gemeinsamen europäischen Kontosystem könnten dieselben Alters- und Sicherheitsmechanismen dennoch auch im Schweizer Markt einsetzen. Ob sie das tun oder getrennte regionale Abläufe schaffen, ist bislang offen.
Der Zeitplan bleibt offen
Die Darstellung der Tagesschau vom 17. September ordnet den EU KIDS Act ausdrücklich als Kommissionsvorschlag ein, der nun im Europäischen Parlament und im Rat der 27 Mitgliedstaaten beraten wird. Beide Gesetzgeber können Altersgrenzen, Ausnahmen, Prüfverfahren und Übergangsfristen noch verändern.
Damit steht die politische Ausgangslinie fest, nicht aber das endgültige Recht: kein Zugang zu sozialen Medien unter 13, Mini-Konten für 13- und 14-Jährige, eigene Konten ab 15 und Schutzvorgaben bis 18. Einen verbindlichen Starttermin gibt es noch nicht; er hängt vom Verlauf des ordentlichen EU-Gesetzgebungsverfahrens und der verabschiedeten Endfassung ab.
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