Technologie & Innovation

EU KIDS Act: Unter 13 bleibt Social Media tabu, ab 15 wird es selbstständig

|Autor: QUASA-Redaktion|4 Min. Lesezeit| 1
EU KIDS Act: Unter 13 bleibt Social Media tabu, ab 15 wird es selbstständig

Die Europäische Kommission hat am 17. September 2026 den EU KIDS Act als Verordnungsvorschlag vorgelegt. Die Mitteilung der Kommission bestätigt drei Stufen für soziale Medien: kein eigenes Konto unter 13, ein betreuter Mini-Account mit 13 oder 14 und ein selbstständig verwaltetes Konto ab 15.

Diese Regeln gelten noch nicht. Der am 17. September vorgelegte Text muss vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten und beschlossen werden; beide können Altersgrenzen, technische Pflichten und Fristen verändern. Für Deutschland, Österreich und die übrige EU gibt es deshalb noch keinen verbindlichen Starttermin.

Die drei Altersstufen im Überblick

Der Entwurf ist kein pauschales Internetverbot. Die offizielle Regelübersicht zum KIDS Act unterscheidet nach Alter, Kontotyp und Dienst:

  • Unter 13 Jahren: Kinder sollen kein eigenes Konto in sozialen Netzwerken erhalten. Eine enge Ausnahme ist für kindgerechte Videodienste vorgesehen: Der Zugang erfolgt über das Konto einer sorgeberechtigten Person, ohne personalisierten Feed und Suche sowie mit höchstens einer Stunde Nutzung pro Tag.
  • Mit 13 und 14 Jahren: Eine sorgeberechtigte Person kann einen Mini-Account für soziale Netzwerke oder Videoplattformen einrichten. Die elterlichen Kontrollfunktionen bleiben aktiv, Kontakte benötigen eine Freigabe und die tägliche Nutzung ist auf höchstens eine Stunde begrenzt.
  • Ab 15 Jahren: Jugendliche dürfen ein eigenes Konto ohne elterliche Einrichtung eröffnen und verwalten. Bis zum 18. Geburtstag müssen die Dienste dennoch besondere Schutzvorgaben für Minderjährige einhalten.

Das Wort „selbstständig“ im Titel bezieht sich damit ausschließlich auf die Kontoführung. Es bedeutet nicht, dass 15- bis 17-Jährige wie Erwachsene behandelt werden oder sämtliche Schutzmechanismen entfallen.

Mini-Accounts begrenzen Zeit, Kontakte und Funktionen

Der Mini-Account soll den Übergang zwischen Ausschluss und eigenständigem Konto bilden. Eltern oder andere Sorgeberechtigte richten ihn ein, verwalten die Kontrollwerkzeuge und genehmigen die Kontakte. Die Grenze von einer Stunde pro Tag ist als tatsächliches Nutzungslimit vorgesehen, nicht nur als unverbindlicher Hinweis.

Daneben soll der Entwurf Gestaltungsmittel einschränken, die Minderjährige zu übermäßiger Nutzung verleiten können. Genannt werden unter anderem endloses Scrollen, ununterbrochene automatische Wiedergabe, bestimmte Belohnungsmechanismen und Benachrichtigungen, die Kinder immer wieder in den Dienst zurückholen. Profile Minderjähriger sollen standardmäßig privat sein; unerwünschte Nachrichten fremder Personen und automatisch aktivierte Livestreams sollen verhindert werden.

Auch bestehende Konten wären betroffen. Innerhalb von sechs Monaten nach Anwendbarkeit der künftigen Regeln müssten Plattformen prüfen, ob Kontoinhaber jünger als 15 Jahre sind. Kann das erforderliche Alter nicht festgestellt werden, sieht der Vorschlag die Deaktivierung des Kontos vor; für 13- und 14-Jährige käme stattdessen nur die zulässige betreute Form infrage.

Altersprüfung soll mehr als ein Geburtsdatum verlangen

Eine selbst eingetragene Altersangabe soll bei neuen Konten nicht mehr genügen. Soziale Netzwerke und Videoplattformen müssten zertifizierte, von ihnen unabhängige Verfahren verwenden. Dafür nennt die Kommission ihre EU-Lösung zur Altersverifikation, später die European Digital Identity Wallet sowie gleichwertige Angebote öffentlicher Stellen.

Nach dem vorgesehenen Modell erfährt die Plattform lediglich, ob eine relevante Altersgrenze über- oder unterschritten ist. Sie soll weder die Identität des Nutzers noch eine Ausweiskopie erhalten. Jeder Mitgliedstaat müsste mindestens eine kostenlose Möglichkeit anbieten, die auch ohne digitale Identität nutzbar ist.

Für bestehende erwachsene Nutzer ist keine flächendeckende Neuprüfung vorgesehen. Kann ein Anbieter das Erwachsenenalter bereits mit hoher Sicherheit aus mehreren vorhandenen Signalen ableiten, soll eine zusätzliche Abfrage entfallen. Offen bleibt bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, welche Verfahren zertifiziert werden und welche Nachweise Parlament und Rat letztlich akzeptieren.

Spiele und KI-Begleiter fallen nicht unter dieselbe Kontotreppe

Die festen Kontostufen richten sich an soziale Netzwerke und Videoplattformen mit nachgewiesenen Risikofunktionen. Der weitere Anwendungsbereich ist breiter: Ein Reuters-Überblick zum Vorschlag nennt auch Onlinespiele, App-Stores sowie KI-Chatbots und KI-Begleiter, für die eigene Schutz- und Gestaltungspflichten vorgesehen sind.

Das bedeutet nicht, dass jedes Spiel für unter 13-Jährige verboten werden soll. App-Stores müssten Anwendungen einschließlich Spielen nach einer veröffentlichten Methode einstufen und den Zugriff auf Angebote verhindern, die für das festgestellte Alter ungeeignet sind. KI-Begleiter dürften gegenüber Minderjährigen keine menschliche Beziehung in einer Weise simulieren, die emotionale Abhängigkeit erzeugen kann; sie müssten vor ihrer Einführung auf Risiken für Kinder geprüft und anschließend überwacht werden.

Sehr große Onlineplattformen sollen außerdem vor dem Kontakt mit Minderjährigen darlegen, wie sie die Vorgaben erfüllen. Unabhängige, von den Anbietern finanzierte Prüfungen sollen diese Pläne kontrollieren. Der Entwurf verbindet die Altersgrenzen somit mit Pflichten für Produktgestaltung, Voreinstellungen und Nachweise.

Parlament und Rat können den Entwurf noch verändern

Die politische Auseinandersetzung begann bereits vor der formellen Vorlage. Die Berichterstattung der Associated Press dokumentiert sowohl Ursula von der Leyens Ankündigung vom 16. September als auch den erwarteten Konflikt über die Regulierung großer Plattformen.

Fest steht bislang nur die Position der Kommission. Parlament und Rat müssen ihre jeweiligen Verhandlungsmandate festlegen, Änderungen aushandeln und einem gemeinsamen Text zustimmen. Bis dahin sind das Verbot eigener Social-Media-Konten unter 13, die Mini-Accounts für 13- und 14-Jährige und die eigenständigen Konten ab 15 präzise Bestandteile des Vorschlags, aber noch keine unmittelbar anwendbaren Regeln.

Lesen Sie auch:

Teilen:

Newsletter abonnieren

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten zu Web3, KI und Krypto direkt in Ihren Posteingang.

0