Anthropic kippt die Pentagon-Sperre – ein zweites Verfahren bleibt offen

Anthropic hat am 27. August 2026 vor dem Bundesgericht für Nordkalifornien die weitreichenden Maßnahmen der US-Regierung gegen das Unternehmen zu großen Teilen zu Fall gebracht. Richterin Rita F. Lin erklärte die Lieferkettenrisiko-Einstufung, den angeordneten Boykott durch Militärdienstleister und die Umsetzung des Nutzungsstopps durch mehrere Behörden für rechtswidrig.
Damit ist die im Titel verkürzt als Pentagon-Sperre bezeichnete Ausschlusspolitik aufgehoben. Der Konflikt ist jedoch nicht vollständig entschieden: Ein enger gefasstes Verfahren über eine andere Pentagon-Maßnahme bleibt beim Bundesberufungsgericht in Washington anhängig.
Welche Maßnahmen das Urteil aufhebt

Das kalifornische Verfahren betraf drei miteinander verbundene Schritte vom 27. Februar und 3. März 2026. Präsident Donald Trump wies die Bundesbehörden an, Anthropic-Produkte nicht mehr zu verwenden; Verteidigungsminister Pete Hegseth stufte das Unternehmen als nationales Lieferkettenrisiko ein und verlangte, dass Auftragnehmer des Militärs überhaupt keine Geschäfte mehr mit Anthropic machen sollten – selbst außerhalb militärischer Projekte.
In der am 27. August eingereichten 59-seitigen Entscheidung des Bundesgerichts erhielt Anthropic bei seinen zentralen Ansprüchen weitgehend Recht. Lin stellte Verstöße gegen die Meinungsfreiheit und den Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren fest. Zudem gab sie dem Unternehmen bei den verwaltungsrechtlichen Einwänden gegen Hegseths Weisung und die Risikoeinstufung Recht.
Das Gericht unterschied allerdings zwischen den beteiligten Behörden. Für das Pentagon sowie unter anderem Finanz-, Außen-, Energie- und Heimatschutzministerium sah es rechtswidrige abschließende Maßnahmen als erwiesen an. Bei mehreren anderen Behörden, darunter Handels-, Gesundheits- und Veteranenministerium sowie NASA und SEC, reichte die Aktenlage für diese Feststellung nicht aus. Anthropic gewann deshalb nicht jeden einzelnen Klagepunkt.
Warum die Begründung des Pentagon nicht trug

Die gesetzliche Befugnis für eine Lieferkettenrisiko-Einstufung soll nationale Sicherheitssysteme vor Manipulation, Sabotage oder schädlichen Komponenten schützen. Nach Lins Bewertung passte der dokumentierte Streit über Vertragsbedingungen und Grenzen militärischer KI-Nutzung nicht zu diesem Gefahrenbild. Anthropic habe nach der Bereitstellung eines Modells in abgeschotteten staatlichen Systemen keinen technischen Hinterzugang; die Regierung räumte außerdem ein, dass die Technologie nicht riskanter sei als andere schwer einsehbare KI-Modelle.
Das Gericht wertete die Maßnahmen vor allem als Vergeltung für geschützte Äußerungen. Der Verwaltungsakt beruhte nach seiner Analyse nicht auf einem nachvollziehbaren Hinweis, dass Anthropic Claude tatsächlich sabotieren werde. Gegen eine akute, nicht beherrschbare Gefahr sprach auch, dass Regierungsvertreter nach der Einstufung weiter über eine Zusammenarbeit mit dem Unternehmen verhandelten.
Auslöser des Konflikts waren unterschiedliche Positionen zur Verwendung von Claude. Anthropic wollte den Einsatz für die Massenüberwachung von US-Bürgern und für vollständig autonome Waffen begrenzen, während das Pentagon auf einer Nutzung für alle rechtmäßigen Zwecke bestand. Das Urteil legt keine allgemeinverbindlichen Regeln für militärische KI-Verträge fest; es beurteilt die konkreten Sanktionen, mit denen die Regierung auf diesen Streit reagierte.
Was der Erfolg Anthropic nicht garantiert
Die Entscheidung zwingt die US-Regierung weder zum Einsatz von Claude noch zum Abschluss eines Vertrags mit Anthropic. Das Pentagon darf einen anderen Anbieter auswählen, eine Geschäftsbeziehung auf gesetzmäßige Weise beenden oder seine Beschaffung neu ordnen. Unzulässig bleibt die Durchsetzung der aufgehobenen Maßnahmen als pauschale, vergeltende Ausschlusspolitik.
Eine Zusammenfassung von CBS News bestätigt sowohl die dauerhafte Untersagung der beanstandeten Regeln als auch diese Grenze des Urteils. Für Anthropic eröffnet die Entscheidung damit wieder die rechtliche Möglichkeit, mit Behörden und Militärdienstleistern Geschäfte zu machen; sie schafft aber keinen Anspruch darauf, dass solche Beziehungen tatsächlich aufgenommen oder fortgesetzt werden.
Auch ein Rechtsmittel bleibt möglich. Bis zum 31. August war keine Entscheidung einer höheren Instanz über das neue Urteil bekannt. Die vorherige vorläufige Verfügung hatte die angegriffenen Maßnahmen bereits seit mehreren Monaten blockiert; das Urteil ersetzt diesen vorläufigen Schutz nun durch eine Entscheidung in der Sache und dauerhafte Rechtsbehelfe.
Warum das Verfahren in Washington offen bleibt

Anthropic ging im März auf zwei getrennten Wegen gegen die Maßnahmen vor. Neben der Klage in San Francisco wandte sich das Unternehmen unmittelbar an den U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit. Der aktuelle Bericht der Associated Press bestätigt, dass dieses engere Verfahren eine andere vom Pentagon verwendete Regel betrifft und weiterhin anhängig ist.
Das Washingtoner Gericht hatte im April lediglich abgelehnt, Anthropic für die Dauer des Verfahrens vorläufigen Schutz zu gewähren. Eine mündliche Verhandlung fand im Mai statt; eine Entscheidung in der Hauptsache war zum Zeitpunkt des kalifornischen Urteils noch nicht ergangen. Die unterschiedliche prozessuale Lage erklärt, warum die frühere Niederlage bei der vorläufigen Anordnung nicht im Widerspruch zum späteren Erfolg in Kalifornien steht.
Der aktuelle Stand ist daher zweigeteilt: Die im kalifornischen Verfahren angegriffene breite Sperre und die damit verbundenen staatlichen Anordnungen sind aufgehoben. Ob die enger gefasste Pentagon-Maßnahme im Washingtoner Parallelverfahren Bestand hat und ob die Regierung das kalifornische Urteil anficht, bleibt offen.
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