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Sony und Warner verklagen Anthropic: Claude soll Raubkopien genutzt haben

|Autor: QUASA-Redaktion|4 Min. Lesezeit| 1
Sony und Warner verklagen Anthropic: Claude soll Raubkopien genutzt haben

Die Musikverlage Sony Music Publishing (US), Warner Chappell Music und verbundene Gesellschaften haben Anthropic sowie die Mitgründer Dario Amodei und Benjamin Mann am 28. August 2026 vor dem US-Bundesgericht für Nordkalifornien verklagt. Der Gerichtseintrag zum Verfahren weist die Sache als Urheberrechtsklage unter dem Aktenzeichen 5:26-cv-09217 aus.

Die Kläger behaupten, Anthropic habe geschützte Kompositionen durch Torrenting, Scraping und weitere Downloads beschafft und Kopien davon für die Entwicklung seiner Claude-Modelle verwendet. Claude soll zudem vollständige oder nahezu vollständige Liedtexte ausgeben können. Anthropic widerspricht den Anschuldigungen und will sich laut seiner Stellungnahme gegenüber TechCrunch entschieden vor Gericht verteidigen.

Die Klage eröffnet das Verfahren, beweist aber noch keine Verletzung

Fest stehen bislang die Einreichung, die Parteien und der Gegenstand des Verfahrens. Nicht festgestellt ist, dass Anthropic tatsächlich Werke der Kläger rechtswidrig beschafft oder für Claude genutzt hat. Auch die persönliche Nennung von Amodei und Mann bedeutet noch nicht, dass sie für eine Urheberrechtsverletzung haften.

Der Fall richtet sich gegen Anthropic und die beiden Mitgründer, nicht gegen Claude-Nutzer. Die Kläger verlangen unter anderem Schadenersatz, Unterlassungsmaßnahmen, Auskunft über Trainingsdaten und die Vernichtung rechtsverletzender Kopien. Ob das Gericht diese Forderungen zulässt, hängt von den weiteren Schriftsätzen, den vorgelegten Beweisen und möglichen Entscheidungen über einzelne Ansprüche ab.

Vier Anspruchskomplexe betreffen unterschiedliche Handlungen

Die Klageschrift gegen Anthropic gliedert die Vorwürfe in Torrenting, Gründerbeteiligung, weitere Kopien und entfernte Rechteinformationen.

Die 48-seitige Klageschrift behandelt Datenbeschaffung, persönliche Mitwirkung, weitere Kopien und entfernte Rechteinformationen als vier getrennte Anspruchskomplexe. Damit greifen die Verlage mehrere Stufen der Entwicklung und Nutzung von Claude an, nicht nur das eigentliche Modelltraining.

  • Direkte Verletzung durch Torrenting: Anthropic, Amodei und Mann sollen geschützte Kompositionen in Büchern mit Liedtexten oder Noten über BitTorrent vervielfältigt und weiterverbreitet haben.
  • Mitverantwortung der Gründer: Amodei und Mann sollen die Torrent-Downloads angeordnet, gebilligt oder bewusst ermöglicht haben. Auf diesen Vorwurf stützt sich ihre persönliche Einbeziehung in das Verfahren.
  • Weitere direkte Verletzungen durch Anthropic: Das Unternehmen soll Liedtexte gescrapt, aus Datensätzen heruntergeladen oder aus gedruckten Büchern digitalisiert und anschließend beim Training sowie in Claude-Ausgaben kopiert haben.
  • Entfernte Rechteinformationen: Anthropic soll beim Aufbereiten der Texte Angaben zu Werken, Autoren oder Rechteinhabern entfernt oder verändert haben.

Auch die behauptete Reichweite ist noch nicht gerichtlich geprüft. Die Kläger sprechen von Zehntausenden Kompositionen und bezeichnen die Werklisten in den Anlagen als nicht abschließende Beispiele. Daraus folgt weder eine bestätigte Endzahl verletzter Werke noch bereits eine feststehende Schadenssumme.

Ein Song umfasst mehrere voneinander getrennte Rechte

Komposition, Liedtext, Noten, Tonaufnahme und Rechteangaben erscheinen als getrennte Schutzebenen eines Songs.

Der Schwerpunkt des Verfahrens liegt auf musikalischen Kompositionen. Dazu können Musik, Liedtext und schriftliches Notenmaterial gehören. Eine konkrete Studio- oder Liveaufnahme ist demgegenüber eine eigene Tonaufnahme, an der andere Rechteinhaber beteiligt sein können.

Diese Trennung erklärt, warum Verlage und Plattenlabels wegen desselben Songs unterschiedliche Ansprüche verfolgen können. Die klagenden Musikverlage berufen sich hier vor allem auf Rechte an Kompositionen und Liedtexten sowie auf zugehörige Informationen über Autoren und Rechteinhaber. Es geht nicht allein um die bekannten Aufnahmen der betreffenden Titel.

Auch innerhalb dieses Verfahrens sind die behaupteten Handlungen rechtlich nicht identisch. Der Download eines Buches über ein Torrent-Netzwerk, eine Kopie im Trainingsbestand, die Entfernung eines Urheberhinweises und eine nahezu wörtliche Liedtext-Ausgabe durch Claude bilden jeweils einen eigenen Sachverhalt. Eine spätere Entscheidung über die Zulässigkeit des Modelltrainings müsste daher nicht automatisch alle übrigen Vorwürfe erledigen.

Für kommerzielle Claude-Nutzer gibt es noch keine unmittelbare Änderung

Ein Claude-Arbeitsablauf begrenzt eine Anfrage nach geschütztem Liedtext, während eine gewöhnliche kommerzielle Nutzung weiterläuft.

Die Einreichung der Klage schaltet Claude nicht ab und enthält keine gerichtliche Anordnung, Modelle zurückzuziehen oder neu zu trainieren. Ebenso wenig besagt sie, dass jede Claude-Ausgabe urheberrechtswidrig ist. Eine Änderung der Produktverfügbarkeit lässt sich aus dem bisherigen Verfahrensstand deshalb nicht ableiten.

Die Vorwürfe zu angeblich reproduzierbaren Liedtexten könnten jedoch Anthropics Ausgabefilter in den Mittelpunkt des Streits rücken. Strengere Beschränkungen für Anfragen nach langen Liedtexten, Noten oder besonders werkgetreuen Fortsetzungen wären als Reaktion denkbar, sind bislang aber nicht angekündigt. Solche Filter würden zudem nicht rückwirkend klären, wie frühere Trainingsdaten beschafft wurden.

Ob ein Nutzer wegen einer konkreten Ausgabe selbst einem rechtlichen Risiko ausgesetzt ist, beantwortet die Klage nicht pauschal. Das hängt unter anderem vom ausgegebenen Inhalt, der weiteren Verwendung und der jeweils anwendbaren Rechtsordnung ab. Gegenstand des neuen Falls ist zunächst das behauptete Verhalten von Anthropic, Amodei und Mann.

Als Nächstes zählen die formelle Antwort und die Beweise

Anthropics kurze öffentliche Erklärung ist noch keine förmliche Klageerwiderung. Offen ist daher, welche Tatsachen das Unternehmen bestreiten und welche rechtlichen Einwände es gegen die vier Anspruchskomplexe erheben wird. Ebenso fehlen bislang gerichtliche Feststellungen zur Herkunft einzelner Dateien, zur Zuordnung der genannten Werke zu bestimmten Claude-Modellen und zur behaupteten Rolle der beiden Gründer.

Im weiteren Verfahren können die Beklagten die Abweisung einzelner Ansprüche beantragen. Bleibt die Klage bestehen, dürfte die Beweisaufnahme vor allem Trainingsbestände, Beschaffungswege, interne Zuständigkeiten und die von den Verlagen dokumentierten Claude-Ausgaben betreffen. Verbindliche Folgen für Anthropic, Claude oder dessen Kunden entstehen erst durch gerichtliche Anordnungen, ein Urteil oder einen Vergleich.

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