Sanders will Superintelligenz verbieten – der Gesetzestext fehlt noch

US-Senator Bernie Sanders und der texanische Abgeordnete Greg Casar kündigten am 3. September 2026 ein Vorhaben an, das künstliche Superintelligenz dauerhaft verbieten und die Entwicklung fortgeschrittener KI vorübergehend pausieren soll. Der Bericht von Axios vom Tag der Ankündigung bestätigt diese Ziele, hält aber zugleich fest, dass der vollständige Gesetzestext noch nicht veröffentlicht und die Unterstützung im Kongress unklar war.
Damit steht bislang eine politische Initiative mit öffentlich skizzierten Eckpunkten im Raum, kein geltendes Verbot. Die Mitteilung aus Sanders’ Senatsbüro vom 3. September bezeichnet das Vorhaben ausdrücklich als kommende Gesetzgebung und nennt eine neue Bundesaufsicht, Sanktionen sowie eine internationale Strategie. Eine belastbare Rechtsanalyse bleibt ohne den ausformulierten Entwurf jedoch unmöglich.
Zwei Verbote mit unterschiedlichen Schwellen

Der angekündigte Ansatz besteht aus zwei getrennten Eingriffen. Entwicklung und Einsatz künstlicher Superintelligenz sollen dauerhaft untersagt werden. Für fortgeschrittene KI ist dagegen eine vorübergehende Entwicklungspause vorgesehen, deren Ende von staatlichen Sicherheitsregeln und einem Prüfverfahren für Modelle abhängen soll.
Als Superintelligenz beschreibt die veröffentlichte Zusammenfassung Systeme, deren Fähigkeiten die menschliche kognitive Leistung in vielen Bereichen erreichen oder übertreffen können. Erfasst werden sollen außerdem Systeme, die zur Entmachtung der Menschheit fähig wären, etwa durch die Untergrabung staatlicher Strukturen, oder gefährliche Fähigkeiten wie das Umgehen von Abschaltanweisungen besitzen.
Diese politische Beschreibung beantwortet noch nicht, wie die Schwelle rechtssicher gemessen würde. Unklar bleiben unter anderem die maßgeblichen Tests, der Umfang der betroffenen Aufgabenfelder, mögliche Ausnahmen und die Frage, wann ein System lediglich als „fortgeschritten“ oder bereits als „superintelligent“ gelten soll. Davon hängt ab, ob die Pause nur künftige Spitzenmodelle oder auch laufende Entwicklungsprojekte erfassen würde.
Die KI-Pause hängt von einer neuen Behörde ab

Sanders und Casar wollen eine neue Bundesbehörde auf Kabinettsebene schaffen. Sie soll Frontier-Modelle während ihres gesamten Lebenszyklus auf gefährliche Fähigkeiten überwachen, deren Entfernung beaufsichtigen und das Verbot künstlicher Superintelligenz durchsetzen. Ein mit Fachleuten besetzter Artificial Intelligence Advisory Board soll unabhängige wissenschaftliche und technische Beratung liefern.
Die angekündigte Entwicklungspause wäre damit nicht an ein festes Kalenderdatum gebunden. Sie soll enden, wenn die Bundesaufsicht arbeitsfähig ist, klare Sicherheitsregeln festgelegt und ein Verfahren zur Modellprüfung eingerichtet hat. Ohne Gesetzestext bleibt offen, wer feststellen würde, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, und ob einzelne Modelle oder Entwickler vorher eine Ausnahme erhalten könnten.
Ebenfalls ungeklärt sind die Zuständigkeiten gegenüber bestehenden US-Behörden. Die Zusammenfassung sagt nicht, welche Unternehmen, Hochschulen oder unabhängigen Forschungseinrichtungen registrierungs- oder berichtspflichtig wären, welche Rechen- oder Leistungsgrenzen gelten könnten und wie ein Modell nach einer Prüfung wieder freigegeben würde. Gerade diese Vorschriften würden die tatsächliche Reichweite der Pause bestimmen.
Hohe Strafen treffen auf ungeklärte Rechtsbegriffe

Für Verstöße stellen die Initiatoren außergewöhnlich schwere Sanktionen in Aussicht. Unternehmen sollen einer als „corporate death penalty“ bezeichneten Maßnahme unterliegen, während natürlichen Personen bis zu 20 Jahre Haft drohen könnten. Der Washington Examiner nennt beide Strafandrohungen und bestätigt zugleich, dass der Entwurf zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig veröffentlicht war.
Was die „corporate death penalty“ juristisch bedeuten würde, lässt sich aus der Zusammenfassung nicht ableiten. Denkbar wären unterschiedliche Formen eines existenzbeendenden Eingriffs, doch weder Tatbestände noch Verfahren oder gerichtliche Schutzmechanismen sind öffentlich ausformuliert. Auch bei der Haftandrohung fehlen die Details dazu, welches Verhalten vorsätzlich sein müsste und wer innerhalb eines Unternehmens persönlich verantwortlich wäre.
Die Kombination aus weit gefassten technischen Kategorien und hohen Strafen macht den fehlenden Volltext besonders relevant. Erst konkrete Definitionen, Beweisregeln und Ausnahmen würden erkennen lassen, ob die Vorschriften hinreichend bestimmt und praktisch durchsetzbar wären. Die angekündigte Höchststrafe allein sagt noch nichts darüber aus, wann sie tatsächlich verhängt werden könnte.
Das internationale Ziel reicht über US-Recht hinaus
Das Vorhaben soll nicht an den Grenzen der Vereinigten Staaten enden. Die US-Regierung soll nach den veröffentlichten Eckpunkten internationale Abkommen anstreben, sich mit Verbündeten abstimmen und Instrumente wie Exportkontrollen einsetzen, um die Entwicklung künstlicher Superintelligenz weltweit zu verhindern.
Damit adressieren Sanders und Casar ein zentrales Durchsetzungsproblem: Ein rein amerikanisches Verbot könnte Entwicklung in andere Staaten verlagern. Ein US-Bundesgesetz könnte ausländische Forschung jedoch nicht unmittelbar untersagen. Dafür wären Vereinbarungen mit weiteren Regierungen, überprüfbare Verpflichtungen und jeweils nationale Umsetzungsmaßnahmen erforderlich.
Offen ist, welche Technologien Exportkontrollen erfassen, welche Staaten sich beteiligen und wie gemeinsame Definitionen oder Kontrollen aussehen könnten. Die internationale Komponente ist deshalb zunächst eine politische Zielsetzung. Ihre praktische Wirkung hinge von späteren Verhandlungen und von Regelungen ab, die in der bisher veröffentlichten Zusammenfassung nicht enthalten sind.
Noch fehlt die Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren
Die Bezeichnung „Act“ bedeutet nicht, dass bereits geltendes Recht entstanden ist. Öffentlich auffindbar sind die Ankündigung und eine Zusammenfassung der geplanten Regelungen; der vollständige Wortlaut mit Definitionen, Befugnissen, Ausnahmen und Inkrafttretensregeln fehlt. Die Ankündigung setzt daher weder eine Entwicklungspause in Kraft noch verändert sie gegenwärtig die Rechtslage für KI-Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Ein ausformulierter Entwurf müsste Mehrheiten im Repräsentantenhaus und im Senat gewinnen und anschließend das weitere bundesrechtliche Verfahren durchlaufen. Ob Sanders und Casar dafür genügend Unterstützung mobilisieren können, ist derzeit nicht erkennbar. Ebenso wenig lässt sich ohne Volltext beurteilen, welche Ausschüsse zuständig wären oder welche Teile des weitreichenden Ansatzes im politischen Prozess Bestand hätten.
Der nächste entscheidende Schritt ist deshalb die Veröffentlichung und formale Behandlung des vollständigen Entwurfs. Erst dann kann geprüft werden, welche Systeme tatsächlich betroffen wären, wie die Entwicklungspause beendet werden könnte und ob die angekündigten Sanktionen sowie die internationale Strategie juristisch umsetzbar sind.
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