Zukunft der Arbeit

KI-Kenntnisse im Alleingang: Arbeitgebertraining bleibt bei jedem Sechsten

|Autor: QUASA-Redaktion|5 Min. Lesezeit| 2
KI-Kenntnisse im Alleingang: Arbeitgebertraining bleibt bei jedem Sechsten

US-Arbeitssuchende bauen ihre KI-Kenntnisse zunehmend selbst auf, während die betriebliche Unterstützung kaum wächst. Der am 10. September 2026 veröffentlichte iCIMS Insights September Workforce Report nennt für 1.000 Befragte drei zentrale Werte: 47 Prozent hatten in den vorangegangenen sechs Monaten an ihren KI-Fähigkeiten gearbeitet, der Anteil der Selbstlernenden stieg binnen eines Jahres von 22 auf 30 Prozent, und vom Arbeitgeber bereitgestelltes Training erreichte weiterhin ungefähr jeden Sechsten.

Die am 10. September veröffentlichten Zahlen belegen damit eine Verantwortungslücke bei US-Arbeitssuchenden – nicht bei sämtlichen Beschäftigten und nicht unmittelbar in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Für den DACH-Raum liefern die ausgewerteten Veröffentlichungen keine methodisch vergleichbare Quote. Der Bericht ist deshalb ein aktuelles Warnsignal für Personalverantwortliche, aber keine regionale Bestandsaufnahme.

Drei Quoten beschreiben drei verschiedene Lernwege

Selbst organisiertes KI-Lernen schreitet schneller voran als das begrenzte betriebliche Trainingsangebot.

Die 47 Prozent, die 30 Prozent und das Arbeitgebertraining bei etwa einem Sechstel messen nicht dasselbe. Die größte Gruppe umfasst alle Befragten, die zuletzt an ihren KI-Fähigkeiten gearbeitet hatten. Die 30 Prozent beziehen sich ausschließlich auf selbst vermitteltes Wissen; die deutlich kleinere dritte Gruppe erhielt Training durch einen Arbeitgeber.

Auch die zeitliche Aussage ist enger, als der Titel allein erkennen lässt. iCIMS bezeichnete die Quote des Arbeitgebertrainings als ungefähr unverändert, veröffentlichte auf der zugänglichen Nachrichtenseite aber keinen exakten Vorjahreswert dafür. Belegt sind daher der Anstieg des Selbstlernens von 22 auf 30 Prozent und ein betriebliches Angebot, das zuletzt etwa jeden Sechsten erreichte – nicht ein genauer Abstand zwischen zwei vollständig ausgewiesenen Zeitreihen.

Selbstlernen ist dabei nicht mit fehlender Kompetenz gleichzusetzen. Beschäftigte können allgemein verfügbare Werkzeuge ausprobieren, unterschiedliche Eingaben testen und lernen, Ausgaben kritisch zu prüfen. Betriebsinterne Regeln zu freigegebenen Systemen, vertraulichen Daten, Qualitätssicherung und Verantwortung lassen sich jedoch nicht zuverlässig aus öffentlichen Kursen oder privaten Experimenten ableiten.

Weiterbildung wird zum Merkmal eines Stellenangebots

Eine Stellenanforderung verbindet KI-Anwendung mit Kommunikation, Problemlösung und Prozesskompetenz.

Die Lücke betrifft nicht nur den Wissenserwerb, sondern auch die Attraktivität von Arbeitgebern. Eine Einordnung von Intelligent CIO vom 11. September bestätigt den Anstieg des Selbstlernens und die weitgehend unveränderte Trainingsquote von rund einem Sechstel. Danach fanden 42 Prozent der Befragten ein Unternehmen mit KI-Training attraktiver als einen ansonsten vergleichbaren Arbeitgeber; 14 Prozent erklärten, dafür eine geringere Vergütung zu akzeptieren.

Diese Antworten dokumentieren Präferenzen, keine vollzogenen Arbeitgeberwechsel oder Gehaltsverzichte. Sie zeigen dennoch, dass Weiterbildung für einen relevanten Teil der Befragten in die Bewertung eines Stellenangebots einfließt. Unternehmen konkurrieren damit nicht nur um bereits vorhandene Fähigkeiten, sondern auch über die Aussicht, diese im Arbeitsverhältnis weiterzuentwickeln.

Die Selbsteinschätzung der Befragten setzt dem Befund eine weitere Grenze. Zwar fühlten sich 60 Prozent bereit, sich bei der Arbeit an KI anzupassen, doch 61 Prozent ordneten ihre Kenntnisse allgemeinen Werkzeugen wie ChatGPT, Copilot oder Gemini zu. Spezialisierte Fähigkeiten waren seltener: Prompt Engineering nannten 18 Prozent, maschinelles Lernen oder Modellentwicklung 17 Prozent.

Stellenanzeigen erhöhen den Druck auf beide Seiten

Während das betriebliche Training im iCIMS-Sample kaum vorankam, stieg die sichtbare Nachfrage nach KI-Kompetenzen stark. Eine Auswertung des Bipartisan Policy Center auf Basis von Lightcast-Daten beziffert den Zuwachs US-amerikanischer Stellenanzeigen mit KI-Fähigkeiten bis August 2026 auf 165 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im August allein lag die Zahl nochmals 27 Prozent über dem zuvor ausgewiesenen Stand.

Die Daten bedeuten nicht, dass KI-Kenntnisse nun für die Mehrheit aller Stellen verlangt werden. Sie messen die Veränderung der Anzeigen, in denen entsprechende Fähigkeiten vorkommen, nicht deren Anteil am gesamten Stellenmarkt. Auch lässt sich aus einer Stellenanzeige weder ablesen, wie intensiv KI später eingesetzt wird, noch ob ein Arbeitgeber die verlangten Kenntnisse selbst vermittelt.

Zugleich verdrängen technische Anforderungen andere Kompetenzen nicht. Die Zahl der US-Anzeigen, die Kommunikationsfähigkeit nannten, verdoppelte sich nach derselben Auswertung binnen eines Jahres. Management, Führung und Problemlösung blieben gefragt; Workflow-Management gehörte zu den besonders schnell wachsenden Nicht-KI-Fähigkeiten. Das spricht für Rollenprofile, in denen die Bedienung eines Werkzeugs, die fachliche Bewertung seiner Ergebnisse und die Gestaltung von Arbeitsabläufen zusammengehören.

Die geografischen Grenzen der Datensätze bleiben dabei entscheidend. iCIMS betrachtete KI-Anforderungen in Stellenanzeigen aus den USA, Großbritannien, Frankreich und dem Nahen Osten, befragte zum Lernverhalten aber ausschließlich US-Arbeitssuchende. Aus den Anzeigen anderer Regionen lässt sich deshalb keine dortige Trainingsquote ableiten.

Ein Mindeststandard beginnt bei betrieblichem Wissen

Personalverantwortliche im DACH-Raum prüfen unvollständige Vergleichsdaten zu privatem und betrieblichem KI-Lernen.

Die Ergebnisse begründen keine allgemeine Pflicht zu einem bestimmten Kursumfang. Sie markieren aber eine klare Trennlinie: Allgemeine Werkzeugkenntnisse können Beschäftigte teilweise selbst erwerben; unternehmensspezifische Regeln und Arbeitsabläufe muss der Arbeitgeber bereitstellen. Ein überprüfbarer Mindeststandard sollte deshalb fünf Bereiche abdecken:

  • Rollenspezifische Einsatzfälle: Für reale Aufgaben muss feststehen, wann KI vorgesehen ist und wann ihr Einsatz ausgeschlossen oder nicht sinnvoll ist.
  • Zulässige Daten und Systeme: Beschäftigte benötigen verbindliche Regeln dazu, welche Informationen in welche freigegebenen Werkzeuge eingegeben werden dürfen.
  • Prüfung der Ergebnisse: Für relevante Arbeitsprodukte braucht es fachliche Kriterien, mit denen Fehler, unbelegte Aussagen und ungeeignete Resultate erkannt werden.
  • Menschliche Verantwortung: Es muss festgelegt sein, welche Entscheidungen nicht automatisiert werden und wer Ergebnisse kontrolliert oder freigibt.
  • Anwendungsnachweis: Eine konkrete Übungsaufgabe mit Feedback zeigt mehr über die erworbene Kompetenz als die bloße Teilnahme an einer Präsentation.

Diese Punkte sind eine redaktionelle Ableitung aus der gemessenen Lücke und keine von iCIMS veröffentlichte Norm. Überprüfbar werden sie, wenn ein Unternehmen für jede betroffene Rolle benennen kann, welche Aufgabe trainiert wurde, welche Regeln gelten und nach welchen Kriterien die Anwendung beurteilt wird.

Für Deutschland, Österreich und die deutschsprachige Schweiz bleibt die zentrale Zahl offen. Der US-Befund zeigt, dass Selbstlernen schneller wachsen kann als betriebliche Weiterbildung; er beweist weder eine Selbstlernquote von 30 Prozent noch Arbeitgebertraining bei jedem Sechsten im DACH-Raum. Dafür wäre eine aktuelle Erhebung nötig, die Beschäftigte nach Land, Erwerbsstatus und Lernweg unterscheidet und zugleich die tatsächlich verfügbaren betrieblichen Angebote erfasst.

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