
aws Preseed: Nach sechs Monaten ist die Gründung zu alt

Für aws Preseed – Innovative Solutions können Teams vor der Gründung einen Antrag stellen. Bei bereits gegründeten Unternehmen darf die Ersteintragung ins Firmenbuch laut der aws-Modulbeschreibung bei Antragstellung höchstens sechs Monate zurückliegen. Der Vorhabensort muss in Österreich liegen; gefördert werden frühe innovative Vorhaben mit gesellschaftlichem oder ökologischem Mehrwert.
Der Antrag kann laufend über den aws Fördermanager eingereicht werden, wenn die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit noch zu prüfen ist und ein erster Prototyp oder Proof of Concept erst entsteht. Vor der Ausarbeitung der Pflichtunterlagen sollten Gründungsstatus, Standort, Entwicklungsphase, Innovationskern und Wirkung zusammenpassen. Diese Kriterien entscheiden darüber, ob das Preseed-Modul überhaupt die richtige Förderlinie ist.
Der Ausschlusscheck vor dem Antrag
- Gründung: Ohne gegründetes Unternehmen ist die Antragstellung als natürliche Person mit Gründungsabsicht möglich. Bei einem eingetragenen Unternehmen zählt die Ersteintragung ins Firmenbuch zum Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der spätere Beginn des geförderten Projekts.
- Österreich-Bezug: Die Gründung beziehungsweise die künftige Betriebsstätte muss in Österreich liegen. Der überwiegende Teil der geplanten Wertschöpfung muss dort stattfinden; ein bloßer Absatzmarkt in Österreich genügt diesem Kriterium nicht.
- Entwicklungsstand: Preseed finanziert die Arbeit an einem ersten Machbarkeitsnachweis oder Prototyp. Kann das Team einen Proof of Concept bereits nachweisen und arbeitet es auf Marktreife und Markteinführung hin, passt die Prüfung des Moduls Seedfinancing besser.
- Innovationskern: Die Lösung muss erheblich neu oder verbessert und mit einem skalierbaren Geschäftsmodell verbunden sein. Besteht die entscheidende Neuerung in Hochtechnologie, sind die entsprechenden Deep-Tech-Module zu prüfen.
- Wirkung: Der gesellschaftliche oder ökologische Nutzen muss aus der Innovation selbst folgen. Ein Vorhaben, das nur Kosten oder Abläufe eines Unternehmens verbessert, erfüllt die geforderte gesellschaftliche Wirkung damit nicht automatisch.
Eine eng gefasste Ausnahme enthält das Programmdokument für rein vorbereitende Tätigkeiten: Bei eingetragenen Unternehmen und Personengesellschaften können Tätigkeiten anerkannt werden, die ausschließlich der künftigen Geschäftstätigkeit eines noch zu gründenden Unternehmens dienten. Daraus folgt keine allgemeine Verlängerung der Altersgrenze. Wer in dieser Konstellation bereits länger eingetragen ist, sollte die Anerkennung des konkreten Sachverhalts mit der aws klären, bevor er einen umfangreichen Antrag ausarbeitet.
Was bei Innovative Solutions als Neuerung zählt
Die Programmlinie verlangt einen hohen Innovationsgrad und einen hohen positiven gesellschaftlichen Mehrwert. Als Innovation kommen eine völlig neue Lösung für ein bestehendes Problem, eine erhebliche Ergänzung einer vorhandenen Lösung oder der Einsatz bekannter Techniken in einem neuen Feld infrage. Eine geringfügige Weiterentwicklung des Branchenstandards reicht nicht. Im Businessplan müssen deshalb die bisherigen Lösungen, die eigene Neuerung und die angestrebten Marktchancen erkennbar voneinander abgegrenzt sein.
Die Wirkung muss über den unmittelbaren Nutzen für die Kundschaft hinausgehen. Zu den Wirkungsfeldern gehören etwa Umwelt und Ressourcen, Gesundheit und Pflege, Bildung, Mobilität sowie Inklusion. Für die Darstellung des Vorhabens ist entscheidend, welches gesellschaftliche Problem die Lösung verringert, welche Menschen davon profitieren und wodurch die Veränderung entstehen soll. Ein skalierbares Geschäftsmodell bleibt zusätzlich erforderlich; soziale Wirkung ersetzt keine nachvollziehbare Markt- und Kostenplanung.
Die Grenze zu Deep Tech verläuft entlang der eigentlichen technischen Neuerung. Benötigt ein Projekt die Entwicklung von Hochtechnologie als Kernleistung, gehört es eher in Preseed oder Seedfinancing – Deep Tech. Ein digitaler Bestandteil oder eine anspruchsvolle Umsetzung allein macht ein Vorhaben noch nicht zu Deep Tech. Für die Zuordnung zählt, welcher Teil der Lösung den neuen Nutzen erzeugt und welches Entwicklungsrisiko dabei getragen wird.
Wie viel Förderung und Eigenmittel nötig sind
Die aws-FAQ zur Förderhöhe nennen für Preseed – Innovative Solutions einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von höchstens 80 Prozent der förderbaren Kosten und maximal 89.000 Euro; mit Genderbonus liegen die Grenzen bei 90 Prozent und 100.000 Euro. Der Bonus setzt unter anderem entsprechende Beteiligungen von Frauen und deren Mitarbeit in leitender Funktion voraus. Er ergibt sich nicht schon daraus, dass eine Frau zum Team gehört.
Bei der Einreichung muss die Finanzierung des nicht geförderten Budgets plausibel sein: regulär mindestens 20 Prozent, mit Genderbonus mindestens zehn Prozent. Nach einer Zusage sind vor Auszahlung der ersten Tranche Geldmittel der künftigen Gesellschafterinnen und Gesellschafter nachzuweisen, und zwar mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten beziehungsweise fünf Prozent mit Genderbonus. Diese Mittel müssen auf ein vorhabenbezogenes Bankkonto eingezahlt werden; unbezahlte Eigenarbeit zählt dafür nicht.
Für die Kalkulation sind der Zeitpunkt und der Zweck der Ausgaben wichtig. Kosten vor dem Antrag oder vor dem vertraglich festgelegten Vorhabensbeginn gehören nicht zu den förderbaren Kosten. Anerkannt werden insbesondere unmittelbar zurechenbare Ausgaben, die für die vereinbarten Projektziele notwendig sind. So kann ein rechnerisch passendes Budget schrumpfen, wenn darin frühere oder nur allgemein betriebliche Ausgaben stehen.
Welche Unterlagen vollständig vorliegen müssen
Zum Onlineantrag im aws Fördermanager gehören ein Businessplan, ein strukturiertes Pitch Deck, eine integrale Planung der Arbeitspakete und Kosten, ein Identifikationsnachweis und die Lebensläufe des Projektteams. Für Businessplan, Pitch Deck und Planung sind die vorgegebenen Vorlagen verbindlich. Fehlt eine Pflichtunterlage oder wird die Vorlage nicht eingehalten, kann der Antrag aus formalen Gründen von der weiteren Beurteilung ausgeschlossen werden.
Inhaltlich müssen Konzept und Zahlen dieselbe Entwicklung beschreiben: Produkt oder Dienstleistung, Alleinstellungsmerkmale, Zielgruppen, Wettbewerb, Geschäftsmodell, Team und Finanzierung gehören zusammen. Für Innovative Solutions ist außerdem eine Impactanalyse beizufügen. Prognosen sollten als Annahmen kenntlich sein, damit nachvollziehbar bleibt, was das Team bereits gezeigt hat und was es mit dem beantragten Projekt erst erreichen will. Die integrale Planung verbindet diese Ziele mit Arbeitspaketen, Kosten und überprüfbaren Meilensteinen.
Wie die Auswahl abläuft
Nach der Einreichung prüft die aws die formelle und materielle Richtigkeit sowie die Vollständigkeit. Erst wenn diese Hürde genommen ist, folgt die inhaltliche Prüfung; geeignete Anträge gehen an ein Bewertungsgremium. Bewertet werden unter anderem Innovationspotenzial, Reichweite und Tiefe der Wirkung, Marktchancen, Qualifikation des Teams und Qualität der Planung. Eine positive Begutachtung führt zu einer Förderungsempfehlung, auf deren Grundlage die aws die Entscheidung trifft.
Das Auswahlverfahren kann zwei bis vier Monate dauern; Jurytermine finden mehrmals im Jahr statt. Für bereits gegründete Teams ist deshalb der Zeitpunkt der Einreichung entscheidend, auch wenn die Entscheidung später fällt. Ein Antrag innerhalb der Altersgrenze verschafft keinen Anspruch auf den Zuschuss: Ausschlaggebend sind zusätzlich die formalen Voraussetzungen und die Bewertung des Vorhabens.
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