
EXIST-Gründungsstipendium: Der Antrag beginnt bei der Hochschule

Wer das EXIST-Gründungsstipendium beantragen möchte, wendet sich zuerst an das Gründungsnetzwerk oder die Transferstelle einer Hochschule oder Forschungseinrichtung. Die EXIST-Antragsseite legt die Rollen fest: Das Team bereitet den Förderantrag gemeinsam mit der betreuenden Einrichtung vor; diese reicht ihn beim Projektträger ein.
Vor der Einreichung müssen Vorhaben und Team förderfähig sein, eine fachliche Mentorin oder ein Mentor feststehen und die Antragsunterlagen zusammenpassen. Auch der geplante Förderbeginn ist wichtig: Das Unternehmen darf bis dahin noch nicht gegründet sein. Die Abstimmung mit der Hochschule gehört deshalb an den Anfang der Vorbereitung.
Die betreuende Einrichtung einbeziehen
Die passende Anlaufstelle ist die Gründungsberatung, das Gründungsnetzwerk oder die Transferstelle der Einrichtung, die das Vorhaben betreuen soll. Wer sein Studium oder seine wissenschaftliche Tätigkeit bereits beendet hat, kann dort ebenfalls anfragen und den fachlichen Bezug der Idee zur Einrichtung erläutern. Das Netzwerk klärt, ob eine Betreuung möglich ist und wer innerhalb der Hochschule den Förderantrag verantwortet.
Für das erste Gespräch sind eine verständliche Beschreibung der Idee, die Qualifikationen der Beteiligten und ein gewünschter Förderbeginn eine sinnvolle Arbeitsgrundlage. Das Team sollte auch nennen, was an Produkt, Dienstleistung und Geschäftsmodell bereits entwickelt wurde. So kann das Netzwerk früh einschätzen, ob das Vorhaben zum Programm passt und welche Fragen vor der Ausarbeitung des Ideenpapiers geklärt werden müssen.
Team, Abschlüsse und Förderung prüfen
Die Programmübersicht von EXIST richtet sich an Studierende, Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Forschende und nennt höchstens drei geförderte Personen pro Team. Studierende müssen mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben. Für Absolventinnen, Absolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeitende gilt grundsätzlich eine Grenze von fünf Jahren seit Abschluss oder Ausscheiden aus der Einrichtung.
Mindestens ein Teammitglied braucht einen Hochschulabschluss. Für höchstens eine Person ist eine Ausnahme möglich: Sie kann einen staatlich anerkannten Berufsabschluss haben oder ihr Hochschulabschluss beziehungsweise ihre wissenschaftliche Tätigkeit liegt länger zurück. Besteht das Team zum Förderbeginn mehrheitlich aus Studierenden, kommt eine Förderung nur in einem begründeten Einzelfall infrage. Diese Konstellation sollte das Netzwerk klären, bevor das Team viel Arbeit in den Antrag steckt.
Für jede Person braucht die Hochschule belastbare Angaben zu Studienfortschritt, Abschluss oder wissenschaftlicher Tätigkeit. Ebenso gehören laufende Stipendien, Zuschüsse zum Lebensunterhalt und Beschäftigungen früh in das Gespräch. Eine parallele Finanzierung des Lebensunterhalts oder ein aktives Beschäftigungsverhältnis kann einer Förderung entgegenstehen; ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis ist anders zu beurteilen. Den maßgeblichen Status stellt die antragstellende Einrichtung fest.
Den Gründungsstatus vor dem Start klären
Für die eingereichte Gründungsidee darf zum Förderbeginn noch keine Kapitalgesellschaft bestehen und die Geschäftstätigkeit darf noch nicht aufgenommen worden sein. Eine Gründung während der Förderung ist möglich. Wer bereits Aufträge annimmt oder rechtliche Schritte zur Gründung plant, sollte deshalb vorab mit dem Netzwerk klären, welche Tätigkeit genau dem beantragten Vorhaben zuzurechnen ist.
Vorarbeiten sind für die Antragstellung dennoch wichtig. Ein Prototyp, Gespräche mit möglichen Kundinnen und Kunden oder eine erste Prüfung des Marktes können zeigen, wie weit die Idee entwickelt ist. Im Ideenpapier sollte erkennbar bleiben, was bereits geleistet wurde und welche Entwicklung erst während der Förderung stattfinden soll. Arbeiten im Auftrag oder im unmittelbaren Interesse Dritter gehören nicht zum geförderten Vorhaben.
Mentorat und Ideenpapier ausarbeiten
Das Gründungsnetzwerk unterstützt das Team bei der Suche nach einer fachlich passenden Mentorin oder einem Mentor an der antragstellenden Einrichtung. Diese Person begleitet das Vorhaben wissenschaftlich und bestätigt ihre Mitwirkung mit einer unterschriebenen Erklärung. Es lohnt sich, die Verfügbarkeit früh zu klären: Ohne die Betreuung kann die Hochschule den Antrag nicht vollständig vorbereiten.
Das Team erarbeitet mit dem Netzwerk das Ideenpapier. Darin müssen das zu lösende Problem, die geplante Lösung und ihr Innovationsgehalt verständlich werden. Hinzu kommen Kundennutzen, Marktpotenzial, Kompetenzen und Aufgaben im Team sowie die Schritte zur unternehmerischen Umsetzung. Die geplanten Sach- und Coachingausgaben sollen zum Arbeitsplan passen; Behauptungen über Nachfrage sollten sich auf die tatsächlich vorhandenen Erkenntnisse stützen.
Parallel sammelt das Team die Angaben für das digitale Antragsformular, darunter persönliche Daten, Förderstatus und Informationen zum Vorhaben. Die Hochschule stimmt Projektlaufzeit und Ausgabenplanung ab und organisiert die erforderlichen Erklärungen und Unterschriften. Vor der Einreichung müssen insbesondere Namen, Status, Zeitraum und Mittelplanung in Formularen und Anlagen übereinstimmen.
Vollständig einreichen und Förderbeginn planen
Die Hochschule oder Forschungseinrichtung übermittelt den Förderantrag über easy-Online. Dazu gehören das Ideenpapier und die erforderlichen unterschriebenen Anlagen als einzelne PDF-Dateien; die erzeugte XML-Datei des Antragsformulars wird zusätzlich auf dem vorgesehenen Weg versendet. Zeugnisse, Geburtsurkunden und Aufenthaltstitel müssen nicht routinemäßig hochgeladen werden. Die Einrichtung kann solche Nachweise jedoch benötigen, um die Angaben vor der Einreichung zu prüfen.
Eine feste Antragsfrist gibt es nicht. Das EXIST-Handbuch nennt für die Förderentscheidung ungefähr ein bis zwei Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Der gewünschte Beginn sollte daher Zeit für die hochschulinterne Abstimmung, die formale Einreichung und mögliche Rückfragen lassen. Ob und ab wann das Vorhaben gefördert wird, steht erst mit der Förderentscheidung fest.
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