KfW-StartGeld: 200.000 Euro helfen nur vor dem Vorhaben

|Autor: QUASA-Redaktion|5 Min. Lesezeit| 1
KfW-StartGeld: 200.000 Euro helfen nur vor dem Vorhaben

Wer den ERP-Gründerkredit – StartGeld nutzen will, muss laut KfW-Produktseite den Antrag vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner stellen; der Kredit kann bis zu 200.000 Euro betragen. Nach der Förderzusage können der Kreditvertrag geschlossen und das Vorhaben gestartet werden.

Für das Gespräch mit der Bank brauchen Gründende einen Businessplan und eine nachvollziehbare Rechnung über Anschaffungen, laufende Ausgaben und erwartete Einnahmen. Die Bank prüft die Finanzierung, während die KfW über die Förderung entscheidet. Auch bei einem grundsätzlich förderfähigen Vorhaben müssen Rückzahlung und Sicherheiten geklärt sein.

Wer antragsberechtigt ist

StartGeld kommt für die Gründung eines Unternehmens, den Einstieg in eine freiberufliche Tätigkeit, eine Unternehmensnachfolge und die Festigung eines jungen Betriebs infrage. Eine Tätigkeit im Nebenerwerb ist ebenfalls möglich. Bei bestehenden kleinen Unternehmen zählt, ob die Aufnahme der Geschäftstätigkeit weniger als fünf Jahre zurückliegt; die Frist beginnt mit dem ersten Umsatz.

Unternehmenssitz und Investitionsort müssen in Deutschland liegen. Wer über eine Gesellschaft beantragt, sollte vor dem Bankgespräch klären, wer Antragsteller und Kreditnehmer sein soll: Das KfW-Merkblatt verlangt unter anderem fachliche und kaufmännische Qualifikation, eine aktive Rolle in der Geschäftsführung und hinreichenden Einfluss auf das Unternehmen. Die grundsätzliche Antragsberechtigung ist damit noch keine Kreditzusage.

Welche Ausgaben und Grenzen gelten

Der Kredit kann Investitionen wie Maschinen, Einrichtung, Geschäftsausstattung und Firmenfahrzeuge finanzieren. Laufende Kosten sind ebenfalls möglich: Die Übersicht der IHK Ostthüringen nennt dafür unter anderem Personal, Miete, Marketing und Beratung und begrenzt den Betriebsmittelanteil auf 80.000 Euro innerhalb des Kreditrahmens. Auch Material- und Warenlager sowie der Kauf eines Unternehmens können zum Förderzweck gehören.

Die Obergrenze bestimmt nicht den sinnvollen Antragsbetrag. Maßgeblich ist, wie viel Fremdfinanzierung das konkrete Vorhaben braucht und welche Ausgaben den geplanten Einnahmen gegenüberstehen. Ein Investitionsvorhaben darf insgesamt teurer sein als der Kreditrahmen, wenn der darüber hinausgehende Betrag aus eigenen Mitteln bezahlt wird. Eigenkapital ist für StartGeld nicht vorgeschrieben; vorhandene eigene Mittel können bei der Beurteilung der Finanzierung dennoch eine Rolle spielen.

Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben lassen sich mit StartGeld nicht nachfinanzieren. Ebenso ist eine Umschuldung ausgeschlossen. Wer etwa eine Übernahme plant oder Ausstattung bestellen muss, sollte deshalb mit dem Finanzierungspartner klären, welche verbindlichen Schritte als Beginn des Vorhabens gelten, bevor diese Schritte erfolgen.

Vom Kapitalplan bis zum Start

  1. Bedarf und Zahlungszeitpunkte erfassen. Stellen Sie einmalige Investitionen und laufende Kosten getrennt auf. Ein Investitionsplan zeigt, wofür das Geld benötigt wird; ein Liquiditätsplan ordnet erwartete Ein- und Auszahlungen zeitlich ein. So lässt sich der beantragte Kreditbetrag aus dem Vorhaben ableiten.
  2. Businessplan vorbereiten. Beschreiben Sie Geschäftsmodell, Zielgruppe, Markt, Konkurrenz und Ihre Qualifikation. Ergänzen Sie eine Rentabilitätsplanung, deren Annahmen zu den erwarteten Zahlungsströmen passen. Die KfW bietet Vorlagen für diese Planung an; die Vorlagen sind optional, den Businessplan sollen Sie zum Gespräch mit dem Finanzierungspartner mitbringen.
  3. Vor Vorhabensbeginn zur Bank gehen. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, etwa eine Bank oder Sparkasse, und nicht direkt über die KfW. Bringen Sie die Planung früh genug ein, damit Bankprüfung und Förderantrag vor der vorgesehenen Umsetzung stattfinden können. Besprechen Sie dabei auch, wer den Kredit aufnimmt und welche Sicherheiten die Bank verlangt.
  4. Prüfung und Förderzusage abwarten. Der Finanzierungspartner beurteilt die Kreditvergabe; im Förderverfahren prüft auch die KfW den Antrag. Planen Sie zwischen Antrag und Umsetzung ausreichend Zeit für Rückfragen und eine Entscheidung ein. Ein passender Förderzweck allein reicht für eine Zusage nicht aus.
  5. Vertrag schließen und Mittel abrufen. Nach der Förderzusage kann der Kreditvertrag beim Finanzierungspartner abgeschlossen werden. Erst dann sollte das Vorhaben wie geplant starten. Richten Sie den Abruf des Kredits an den tatsächlichen Zahlungsterminen aus.

Warum die Risikoübernahme Sicherheiten nicht ersetzt

Die KfW stellt den Finanzierungspartner laut ihrem StartGeld-Merkblatt zu 80 Prozent von der Haftung frei; zugleich sind bankübliche Sicherheiten zu stellen, deren Form und Umfang mit dem Finanzierungspartner vereinbart werden. Die Entlastung betrifft das Risiko der Bank bei einem Kreditausfall. Sie befreit Kreditnehmende weder von der Rückzahlung noch von der individuellen Sicherheitenvereinbarung.

Bei einem Antrag durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kommt eine weitere Bedingung hinzu: Die Hausbank muss nach dem Merkblatt Mitverpflichtungen der beteiligten natürlichen Personen entsprechend ihren Beteiligungsquoten vereinbaren. Für diese Gründungen gehört die Frage der persönlichen Haftung deshalb früh in das Finanzierungsgespräch. Auch die Höhe vorhandener Eigenmittel fließt in die Bonitätsbeurteilung ein, obwohl das Programm keinen festen Eigenkapitalbetrag voraussetzt.

Was nach der Zusage für den Abruf zählt

Der zugesagte Kredit kann vollständig oder in Teilen abgerufen werden. Für den Abruf gilt eine Frist; bleiben Mittel länger ungenutzt, kann eine Bereitstellungsprovision anfallen. Ein Zahlungsplan hilft daher auch nach der Zusage: Er verbindet fällige Rechnungen mit dem benötigten Kreditabruf, statt die gesamte Summe unabhängig vom tatsächlichen Bedarf abzurufen.

Während einer tilgungsfreien Anfangszeit fallen bereits Zinsen auf ausgezahlte Beträge an. Anschließend wird der Kredit in regelmäßigen Raten zurückgezahlt. Vor der Unterschrift sollten Kreditnehmende deshalb den Tilgungsplan zusammen mit ihrer Liquiditätsplanung betrachten: Die Raten müssen auch dann tragbar sein, wenn die Einnahmen langsamer anlaufen als erwartet.

Lesen Sie auch:

Teilen:

Newsletter abonnieren

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten zu Web3, KI und Krypto direkt in Ihren Posteingang.

0