Venture Debt oder Eigenkapital: Weniger Verwässerung schafft neue Pflichten

|Autor: QUASA-Redaktion|5 Min. Lesezeit
Venture Debt oder Eigenkapital: Weniger Verwässerung schafft neue Pflichten

Venture Debt kann eine Eigenkapitalfinanzierung sinnvoll ergänzen, wenn ein bereits finanziertes Start-up mit dem Darlehen einen erreichbaren Meilenstein vor der nächsten Runde schafft. Die bisherigen Gesellschafter geben zunächst weniger Anteile ab, müssen aber Zinsen zahlen, Vertragsauflagen einhalten und das Darlehen zurückführen. KfW Research beschreibt diese Finanzierung als Ergänzung zu Venture Capital, häufig mit Covenants und einem Equity Kicker in Form von Warrants.

Eigenkapital ist meist die robustere Wahl, wenn weder künftige Mittelzuflüsse noch eine Anschlussfinanzierung hinreichend absehbar sind. Neue Investoren erhalten Anteile und möglicherweise Mitspracherechte; ihr Kapital wird jedoch nicht zu einem festen Termin fällig. Entscheidend ist deshalb, wie viel Verwässerung ein Darlehen vermeidet und welche Zahlungen und Bedingungen das Unternehmen dafür übernimmt.

Eigentum, Einfluss und Zahlungsanspruch

Bei einer Eigenkapitalrunde sinkt der prozentuale Anteil der bisherigen Gesellschafter, sofern sie nicht entsprechend mitinvestieren. Dafür entsteht aus der Beteiligung kein vertraglicher Anspruch auf Zins oder Tilgung. Welche Informations-, Zustimmungs- oder Gremienrechte ein neuer Investor erhält, hängt vom Beteiligungsvertrag ab.

Ein Venture-Debt-Geber hat dagegen einen Anspruch auf Rückzahlung. Die British Business Bank erläutert, dass Eigenkapitalinvestoren häufig einen Sitz im Leitungsgremium erhalten, Darlehensgeber einen solchen Sitz hingegen nicht verlangen. Covenants können die Handlungsfreiheit dennoch einschränken: Sie knüpfen vereinbarte Kennzahlen oder Maßnahmen an Bedingungen. Welche Folgen ein Verstoß hat, bestimmt der konkrete Vertrag.

Was zwei Millionen Euro im selben Unternehmen verändern

Ein rein hypothetisches Beispiel macht den Unterschied sichtbar. Ein Start-up verfügt über drei Millionen Euro liquide Mittel und verbraucht netto 200.000 Euro im Monat. Ohne neue Finanzierung reicht das Geld rechnerisch 15 Monate. Das Unternehmen benötigt weitere zwei Millionen Euro; für eine Eigenkapitalrunde wird ein Unternehmenswert von acht Millionen Euro vor der Finanzierung angenommen.

Nach der Zuführung von zwei Millionen Euro Eigenkapital beträgt der rechnerische Wert unmittelbar nach der Runde zehn Millionen Euro. Der neue Investor hält damit 20 Prozent, die bisherigen Gesellschafter zusammen 80 Prozent. Hielten die Gründer zuvor 60 Prozent, sinkt ihr Anteil bei unveränderten Beteiligungen der übrigen Altgesellschafter auf 48 Prozent. Bei gleichbleibendem Mittelabfluss reichen die insgesamt fünf Millionen Euro rund 25 Monate.

Für die Darlehensvariante seien zwei Millionen Euro Kredit, zehn Prozent Jahreszins, monatliche Zinszahlung und vollständige Tilgung nach 18 Monaten angenommen. Das sind ausschließlich Rechenannahmen, keine angebotenen Marktkonditionen. Monatlich fallen rund 16.667 Euro Zinsen an, über die gesamte Laufzeit 300.000 Euro. Zusammen mit dem angenommenen operativen Mittelabfluss verlassen bis zur Fälligkeit monatlich rund 216.667 Euro die Kasse.

Zusätzlich sei ein Warrant vereinbart, der bei Ausübung 0,5 Prozent des dann vollständig verwässerten Kapitals verschafft. Der Gründeranteil bleibt bis zur Ausübung bei 60 Prozent und sinkt unter dieser vereinfachten Annahme anschließend auf 59,7 Prozent. Wie teuer dieses Recht wirtschaftlich ist, lässt sich aus dem Anteil allein nicht bestimmen: Ausübungspreis, künftiger Unternehmenswert und weitere Vertragsbedingungen sind offen.

Nach 18 Monaten wären bei konstantem Mittelabfluss noch etwa 1,1 Millionen Euro liquide. Zur Tilgung der zwei Millionen Euro fehlten rund 900.000 Euro. Müsste der Tilgungsbetrag gedanklich vollständig reserviert bleiben, wäre der übrige Kassenbestand sogar schon nach knapp 14 Monaten aufgebraucht. Das Darlehen verlängert die Zeit bis zu einem möglichen Meilenstein, setzt in diesem Szenario für die Rückzahlung aber neue Mittel oder einen deutlich besseren operativen Cashflow voraus.

Warum der Zinssatz nicht die gesamten Kosten zeigt

Der Darlehensgeber trägt das Ausfallrisiko eines jungen Unternehmens und verlangt dafür eine Gegenleistung. Das Institut der deutschen Wirtschaft beschreibt Venture Debt als Darlehen, bei dem höhere Zinsen oder eine mögliche Beteiligung zu Vorzugskonditionen das erhöhte Ausfallrisiko ausgleichen. In der tatsächlichen Kalkulation können deshalb neben dem Zins auch Gebühren und ein Equity Kicker stehen.

Ein Warrant kann besonders dann wertvoll werden, wenn der Unternehmenswert steigt. Ein niedrigerer vereinbarter Zins macht dieses Recht nicht bedeutungslos. Die bei einer Eigenkapitalrunde abgegebene Beteiligung ist umgekehrt kein sofortiger Geldabfluss: Ihr späterer Wert steigt oder fällt mit dem Unternehmen. Beide Finanzierungsformen verteilen also Kosten und Risiken unterschiedlich über die Zeit.

Die Fälligkeit begrenzt die zusätzliche Runway

Bei einem endfälligen Darlehen bleibt zunächst mehr Geld für den laufenden Betrieb verfügbar, während sich die Rückzahlung auf einen Termin konzentriert. Die Europäische Investitionsbank nennt für ihr Venture-Debt-Angebot eine endfällige Rückzahlung und eine an das Eigenkapitalrisiko gekoppelte Vergütung; ihre typischen Finanzierungsbeträge liegen zwischen zehn und 50 Millionen Euro. Das Zwei-Millionen-Euro-Beispiel bildet somit ausdrücklich kein Angebot dieser Bank ab.

Verschiebt sich die nächste Eigenkapitalrunde, muss das Unternehmen die Schuld trotzdem bedienen oder neu finanzieren. Potenzielle Investoren müssen dann berücksichtigen, dass ein Teil des frischen Kapitals in die Rückzahlung statt in Wachstum fließen könnte. Bei laufender Tilgung wäre die einzelne Zahlungsspitze kleiner, dafür nähme die verfügbare Liquidität schon während der Laufzeit schneller ab. Der Zahlungsplan ist deshalb ebenso wichtig wie der nominelle Zinssatz.

Seed, Wachstum und Brücke verlangen unterschiedliche Antworten

In der Seed-Phase spricht bei unsicherem Produkt, Umsatz und Zeitpunkt der nächsten Runde häufig mehr für Eigenkapital. Ein Kredit verschafft zwar Mittel, seine Zahlungsverpflichtungen bleiben aber bestehen, wenn ein geplanter Meilenstein ausbleibt. Nach einer institutionellen Runde kann ein wachsendes Unternehmen Venture Debt gezielter nutzen, sofern ein plausibler Weg zu neuen Mitteln oder ausreichendem Cashflow vor der Fälligkeit besteht.

Als Brücke zwischen zwei Runden ist das Darlehen besonders empfindlich gegenüber Verzögerungen: Zusätzliche Monate helfen nur, wenn sie das Unternehmen tatsächlich zu einem finanzierbaren Meilenstein führen. Zugleich können Covenants die verfügbare Runway schon vor dem Tilgungstermin begrenzen. Für die Wahl zählt damit nicht allein der heute erhaltene Gründeranteil, sondern auch, ob Schuldendienst und Vertragsbedingungen unter einem vorsichtigeren Finanzierungsverlauf tragbar bleiben.

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