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Start-ups & Wirtschaft

SAFE oder Wandeldarlehen: Der schnellere Vertrag kann später teurer werden

|Autor: QUASA-Redaktion|5 Min. Lesezeit
SAFE oder Wandeldarlehen: Der schnellere Vertrag kann später teurer werden

Der Kernunterschied: Ein Wandeldarlehen begründet zunächst eine regelmäßig verzinste Forderung mit Laufzeit. Ein typischer SAFE gibt dem Investor stattdessen ein vertragliches Recht auf künftige Anteile, gewöhnlich ohne Zins, feste Fälligkeit und unbedingten Rückzahlungsanspruch.

Der schlankere SAFE kann schneller vereinbart sein, ist aber nicht automatisch günstiger: Ein niedriger Bewertungscap, die Berechnung der Beteiligungsquote und dauerhaft offene Wandlungsansprüche können später erhebliche Verwässerung auslösen. Beim Wandeldarlehen entstehen die zusätzlichen Kosten sichtbarer durch Zinsen, Fälligkeit und möglichen Rückzahlungsdruck.

Wo sich die Instrumente tatsächlich unterscheiden

Beim Wandeldarlehen stellt der Investor Kapital als Darlehen bereit. Wird ein vereinbartes Ereignis erreicht, soll die Forderung gegen Geschäftsanteile getauscht werden. Ohne Wandlung bleiben die im Vertrag geregelten Folgen der Fälligkeit maßgeblich. Der Startup Legal Guide von Bitkom beschreibt Zins, Laufzeit, Discount, Bewertungscap und die Definition der auslösenden Finanzierungsrunde als zentrale Konditionen.

Der SAFE folgt einer anderen Grundlogik. Das US-Grundmodell von Y Combinator ist weder Darlehen noch bereits eine Aktie: Es hat keinen Zins und kein Fälligkeitsdatum, sondern wird bei einer bepreisten Eigenkapitalrunde in Anteile umgewandelt. Für deutsche Gesellschaften ist das eine wirtschaftliche Vorlage, keine unverändert übertragbare Rechtslösung.

Die fehlende Fälligkeit beschleunigt Verhandlungen, weil Zinssatz, Rückzahlungstermin und Verlängerung entfallen können. Dafür bleibt der Anspruch unter Umständen unbegrenzt offen. Der Strukturvergleich von Stripe stellt entsprechend eine Darlehensschuld mit Zins und Fälligkeit einem SAFE ohne diese Schuldmechanik gegenüber.

Dasselbe Zahlenbeispiel bei einer Folgerunde

Gemeinsame Wandlungsrechnung: Der verzinste Betrag des Wandeldarlehens führt zu mehr Anteilen als der SAFE.

Das folgende Modell ist ausdrücklich vereinfacht. Ein Start-up erhält 200.000 Euro, wahlweise über einen SAFE oder ein Wandeldarlehen. Beide Verträge enthalten einen Bewertungscap von 4 Millionen Euro und 20 Prozent Discount. Nur das Darlehen trägt 6 Prozent einfache Jahreszinsen und hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Nach zwölf Monaten findet eine bepreiste Runde zu einer Pre-Money-Bewertung von 6 Millionen Euro statt. Angenommen, der Preis der neuen Runde beträgt 10 Euro je Anteil. Der Discount senkt den Wandlungspreis auf 8 Euro. Unter der vereinfachenden Annahme eines unveränderten Bezugsnenners führt der Cap im Verhältnis von 4 zu 6 Millionen Euro zu einem günstigeren Preis von rund 6,67 Euro.

  • SAFE: 200.000 Euro geteilt durch rund 6,67 Euro ergeben ungefähr 30.000 Anteile.
  • Wandeldarlehen: Nach einem Jahr stehen einschließlich 6 Prozent Zins 212.000 Euro zur Wandlung an. Beim gleichen Preis ergeben sich ungefähr 31.800 Anteile.
  • Unterschied: Der Darlehensinvestor erhält im Modell rund 1.800 zusätzliche Anteile. Der aufgelaufene Zins erhöht damit die Verwässerung der bisherigen Gesellschafter.

Diese Rechnung beweist nicht, dass ein SAFE generell billiger ist. Die tatsächliche Beteiligungsquote hängt unter anderem davon ab, ob der Cap als Pre- oder Post-Money-Größe definiert wird, welche Wertpapiere in den vollständig verwässerten Nenner eingehen und ob weitere SAFEs, Darlehen oder Mitarbeiteroptionen bestehen. Gerade ein knapp formulierter SAFE kann wirtschaftlich teuer werden, wenn diese Definitionen dem Frühinvestor mehr Anteile sichern als von den Gründern erwartet.

Was ohne Folgerunde geschieht

Ohne Folgerunde erreicht das Wandeldarlehen die Fälligkeit, während der SAFE ohne festen Termin offen bleibt.

Nach 24 Monaten wären beim Beispieldarlehen 224.000 Euro aus Kapital und einfachen Zinsen aufgelaufen. Ob dieser Betrag zurückzuzahlen ist, zwangsweise gewandelt wird oder nach einer Verlängerung weiter verzinst wird, richtet sich nach dem Vertrag. Eine Rückzahlungspflicht kann das Start-up gerade dann unter Druck setzen, wenn kein neues Kapital verfügbar ist.

Beim typischen SAFE entsteht dieser Stichtag nicht. Das schützt kurzfristig die Liquidität, beseitigt das Risiko aber nicht: Der Investor kann lange ohne Anteile, Stimmrechte oder sicheren Rückzahlungsweg gebunden sein. Für das Start-up bleibt der Wandlungsanspruch bis zu einer Finanzierungsrunde, einem Exit oder einer vertraglich geregelten Auflösung bestehen.

Damit verschiebt sich die Verhandlungsmacht. Beim Darlehen kann die nahende Fälligkeit dem Investor ein Druckmittel für Rückzahlung, Verlängerung oder geänderte Wandlungsbedingungen geben. Beim SAFE trägt der Investor stärker das zeitliche Risiko; das Unternehmen muss dafür mit einer später schwerer kalkulierbaren Beteiligung rechnen.

Warum ein US-SAFE nicht automatisch zu einer deutschen GmbH passt

Die Wandlung bei einer deutschen GmbH erfordert gesellschaftsrechtliche Schritte über den Finanzierungsvertrag hinaus.

Bei einer deutschen GmbH entstehen neue Geschäftsanteile nicht allein mit dem vertraglichen Wandlungsauslöser. Die deutsche Einordnung von Frank S. Diehl erläutert, dass die Ausgabe eine Kapitalerhöhung, eine notarielle Übernahmeerklärung und die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfordert. Auch die rechtliche und bilanzielle Behandlung hängt von Rückzahlungs-, Kündigungs-, Verlust- und Exit-Klauseln ab.

Ein Wandeldarlehen wird vor der Wandlung grundsätzlich als Fremdkapital behandelt. Bei einem SAFE lässt sich die Bilanzierung nicht zuverlässig aus dem Vertragsnamen ableiten. Eine Formulierung, die dem Investor Rückzahlung, Kündigung oder eine fälligkeitsähnliche Position gewährt, kann die Einordnung verändern und damit auch steuerliche, insolvenzrechtliche oder regulatorische Folgen auslösen.

Für Österreich und die Schweiz gilt die wirtschaftliche Vergleichslogik ebenfalls, nicht aber automatisch dieselbe juristische Umsetzung. Gesellschafts-, Steuer-, Bilanz- und Insolvenzrecht müssen für das jeweilige Land geprüft werden; ein deutsches oder US-amerikanisches Muster genügt dafür nicht.

Welche Bedingungen den Preis der Abkürzung bestimmen

Die Entscheidung darf nicht bei „Zins oder kein Zins“ enden. Beide Seiten sollten dieselben wirtschaftlichen Szenarien im Vertrag eindeutig abbilden:

  • Welche Runde löst die Wandlung aus, und ist eine Mindestgröße erforderlich?
  • Gilt jeweils der günstigere Wert aus Cap und Discount, und wie wird der relevante Unternehmenswert berechnet?
  • Werden Darlehenszinsen mitgewandelt, ausgezahlt oder nach einer Verlängerung weiter berechnet?
  • Was geschieht bei Fälligkeit, Exit, Insolvenz oder dauerhaft ausbleibender Finanzierungsrunde?
  • Wie beeinflussen weitere Wandelinstrumente und ein vergrößerter Mitarbeiterpool die Beteiligungsquote?
  • Welche Informations-, Zustimmungs- und Rangrechte bestehen bereits vor der Wandlung?

Ein SAFE passt eher, wenn die Parteien bewusst auf Zins und Fälligkeit verzichten und einen möglicherweise lange offenen Wandlungsanspruch akzeptieren. Ein Wandeldarlehen passt eher, wenn eine zeitliche Grenze und eine Forderungsposition gewünscht sind und das Unternehmen die Folgen einer ausbleibenden Wandlung tragen kann. Welcher Vertrag günstiger ist, zeigt deshalb erst die gemeinsame Rechnung für Folgerunde, Verwässerung und den Fall ohne neues Kapital.

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