
Wie viel vom Honorar bleibt bei Malt und Upwork in Deutschland?

Bei Malt bleibt Freelancern das vereinbarte Honorar ohne Abzug einer Freelancergebühr: Die deutsche Preisseite von Malt bezeichnet die Nutzung für sie als kostenlos. Bei Upwork fällt laut Upworks Gebührenhilfe je Vertrag eine Freelancer Service Fee von null bis 15 Prozent an; der konkrete Satz ist vor dem Angebot sichtbar und wird für den Vertrag festgelegt.
Für ein gewünschtes Stundenhonorar von 80 Euro nach Plattformgebühr genügen in einer Modellrechnung bei Malt 80 Euro Angebotssatz. Bei Upwork braucht es bei fünf Prozent Gebühr 84,22 Euro, bei zehn Prozent 88,89 Euro und bei 15 Prozent 94,12 Euro. Entscheidend ist der für den einzelnen Vertrag angezeigte Prozentsatz, nicht ein pauschaler Upwork-Wert.
Was „übrig bleiben“ hier bedeutet
Verglichen wird das vereinbarte Honorar nach dem Abzug der Gebühr, die der Freelancer selbst an die Plattform zahlt. Das ist kein persönliches Nettoeinkommen. Steuern, eigene Betriebsausgaben und mögliche weitere Kosten sind in den Beträgen nicht enthalten. Auch ein Stundensatz, den ein Kunde akzeptiert, ist noch keine Zusage über die Zahl tatsächlich bezahlter Stunden.
Die Blickrichtung ist wichtig: Eine Gebühr für Auftraggeber verkleinert den ausgezahlten Freelancerbetrag nicht automatisch. Umgekehrt kann eine Freelancergebühr wirtschaftlich beim Kunden landen, wenn sie bereits im angebotenen Satz steckt. Für die Rückwärtsrechnung zählt deshalb zuerst, welcher Betrag nach dem eigenen Plattformabzug pro Stunde ankommen soll. Der Gesamtpreis des Kunden ist eine andere Größe.
Den Angebotssatz vom Zielbetrag aus berechnen

Der nötige Satz ergibt sich aus Zielhonorar ÷ (1 − Gebührensatz). Bei fünf Prozent Gebühr teilst du also durch 0,95, bei zehn Prozent durch 0,90 und bei 15 Prozent durch 0,85. Bei null Prozent bleibt der Divisor 1: Angebot und Betrag nach Plattformgebühr sind gleich. Die Prozentzahl wird als Anteil des angebotenen Honorars abgezogen, nicht als Anteil des gewünschten Restbetrags.
Ein bedingtes Beispiel zeigt den Unterschied. Soll nach zehn Prozent Abzug ein Betrag von 80 Euro bleiben, ergibt 80 ÷ 0,90 zunächst 88,888… Euro. Auf den nächsten Cent aufgerundet sind 88,89 Euro anzubieten. Wer stattdessen einfach zehn Prozent zu 80 Euro addiert, kommt auf 88 Euro; nach Abzug von 8,80 Euro bleiben nur 79,20 Euro. Der scheinbar kleine Rechenfehler wiederholt sich bei jeder vergüteten Stunde.
Der so ermittelte Wert ist ein Kalkulationssatz, kein garantierter Auszahlungsbetrag für jede einzelne Stunde. Bei einer Abrechnung über mehrere Stunden können Rundungen auf der gesamten Rechnung zu kleinen Centabweichungen führen. Der Rechenweg gilt unabhängig von der Vertragswährung; die folgenden Eurobeträge sind hypothetische Angebote, keine Aussage darüber, in welcher Währung Upwork einen konkreten Auftrag abrechnet.
Drei Zielhonorare im Vergleich
Die folgenden Werte sind eigene Modellrechnungen auf Basis der veröffentlichten Freelancergebühren. Alle Angebotssätze wurden auf den nächsten Cent aufgerundet. Der Zielbetrag ist jeweils das Honorar pro Stunde nach der Plattformgebühr, aber vor persönlichen Abgaben und eigenen Kosten:
- 50 Euro Zielhonorar: 50 Euro bei Malt oder bei null Prozent Upwork-Gebühr; 52,64 Euro bei fünf Prozent, 55,56 Euro bei zehn Prozent, 58,83 Euro bei 15 Prozent.
- 80 Euro Zielhonorar: 80 Euro bei Malt oder bei null Prozent Upwork-Gebühr; 84,22 Euro bei fünf Prozent, 88,89 Euro bei zehn Prozent, 94,12 Euro bei 15 Prozent.
- 100 Euro Zielhonorar: 100 Euro bei Malt oder bei null Prozent Upwork-Gebühr; 105,27 Euro bei fünf Prozent, 111,12 Euro bei zehn Prozent, 117,65 Euro bei 15 Prozent.
Die nötige Erhöhung des Angebotssatzes ist größer als der nominelle Gebührensatz. Bei 100 Euro Zielhonorar und 15 Prozent Freelancergebühr sind 117,65 Euro anzubieten: Der Aufschlag gegenüber dem Ziel beträgt 17,65 Euro, weil sich die 15 Prozent auf den höheren Angebotssatz beziehen. Mit wachsendem Zielhonorar wächst der Aufschlag in Euro, auch wenn der angenommene Prozentsatz gleich bleibt.
Ein Vergleich mit einem unveränderten Kundensatz beantwortet eine andere Frage. Würden in einem bedingten Beispiel auf beiden Plattformen 80 Euro pro Stunde angeboten, blieben bei Malt 80 Euro nach Freelancergebühr und bei zehn Prozent Upwork-Gebühr 72 Euro. Die Rückwärtsrechnung hebt dagegen den Upwork-Angebotssatz an, damit derselbe Zielbetrag erreicht wird. Ob ein Kunde diesen höheren Satz akzeptiert, ist damit nicht entschieden.
Zahlung und Absicherung neben der Gebühr

Zum Malt-Angebot gehört mehr als der fehlende Freelancerabzug. Die Plattform stellt eine Auszahlung wenige Tage nach Projektende in Aussicht; in der Beschreibung für Unternehmen nennt sie eine Vorfinanzierung innerhalb von zehn Tagen, während Auftraggeber üblicherweise später zahlen. Außerdem werden die rechtlichen Dokumente der Freelancer geprüft und Projekte mit einer Haftpflichtversicherung abgedeckt. Für die Frage, wann Geld eingeht, ist die Vorfinanzierung der entscheidende Punkt; die Versicherung betrifft die Absicherung des Projekts.
Upwork ordnet seiner Freelancergebühr Zahlungsschutz, Betrugsprävention und Unterstützung bei Streitfällen zu. Die Gebühr allein beschreibt aber nicht, unter welchen Bedingungen ein bestimmter Zahlungsfall geschützt ist. Für einen konkreten Auftrag sind daher der angezeigte Gebührensatz und die passenden Schutzbedingungen getrennt zu betrachten. Die Rückwärtsrechnung gleicht nur den Gebührenabzug aus; sie verändert weder den Zahlungszeitpunkt noch die Bedingungen des Schutzes.
Warum der Kundenpreis nicht aus dem Freelancerhonorar folgt
Malts veröffentlichte Unternehmenspakete Starter, Advanced und Enterprise tragen Preise „auf Anfrage“. Aus dem kostenlosen Zugang für Freelancer folgt deshalb kein allgemein gültiger Gesamtpreis für den Auftraggeber. Ein Plattformvergleich von Freelancerbewertung beschreibt für Upwork zudem, dass Freelancer ihre eigene Servicegebühr in den Stundensatz einpreisen können: Dann trägt der Kunde den Abzug wirtschaftlich über ein höheres Angebot mit.
Der sichtbare Stundensatz und die Kosten des Kunden fallen damit nicht zwingend zusammen. Bei Malt kann auf Kundenseite ein zusätzlicher, öffentlich nicht bezifferter Plattformpreis anfallen; bei Upwork kann der höhere Angebotssatz die Freelancergebühr bereits enthalten. Wer denselben eigenen Zielverdienst auf beiden Plattformen kalkuliert, kann die nötigen Angebotssätze vergleichen. Welcher Weg den Auftraggeber insgesamt weniger kostet, lässt sich ohne dessen tatsächliche Konditionen nicht berechnen.
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