Deel oder Remote: Der günstigere EOR spart 100 Dollar pro Kopf

|Autor: QUASA-Redaktion|5 Min. Lesezeit
Deel oder Remote: Der günstigere EOR spart 100 Dollar pro Kopf

Die Deel-Preisliste nennt 599 US-Dollar je EOR-Beschäftigten und Monat; die Remote-Gebührenhilfe nennt 699 US-Dollar als monatlichen Standardpreis und weist auf mögliche Vertragsrabatte hin: Auf dieser Preisbasis spart Deel 100 US-Dollar pro Person und Monat. Der Abstand betrifft die Dienstgebühr, nicht die gesamten Kosten einer Beschäftigung in Deutschland.

Bei gleichem Bruttogehalt und gleichen Zusatzleistungen kommen die deutschen Arbeitgeberkosten bei beiden Angeboten hinzu. Für die Wahl zählen außerdem der vertraglich vereinbarte Preis, die Rechnungswährung, der verwendete Wechselkurs und die Kosten bis zum tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Erst wenn diese Positionen getrennt sind, lässt sich der veröffentlichte Preisvorteil auf ein konkretes Angebot übertragen.

Was die monatliche EOR-Gebühr abdeckt

Ein Employer of Record ist der rechtliche Arbeitgeber für Beschäftigte, die ein anderes Unternehmen einsetzen möchte, ohne dafür eine eigene lokale Gesellschaft zu nutzen. Deels EOR-Angebot umfasst laut seiner Preisangabe Arbeitsverträge, Lohnabrechnung, Benefits-Verwaltung und Unterstützung bei lokalen Beschäftigungsregeln. Die Verwaltungsleistung ist damit etwas anderes als das Gehalt und die Beiträge, die für die beschäftigte Person anfallen.

Die Remote-Preisseite führt für EOR unter anderem die lokale Lohnabrechnung, Compliance-Unterstützung, lokalisierte Benefits und grundlegende HR-Funktionen auf; sie erklärt auch, dass Remote bei abweichender Gehalts- und Rechnungswährung einen eigenen, auf der Rechnung ausgewiesenen Wechselkurs verwendet. Remote nennt für sein EOR-Produkt dort keine Plattform-, Einrichtungs- oder Onboardinggebühr. Zusatzkosten können nach den beschriebenen Bedingungen entstehen, wenn besondere Leistungen oder Konfigurationen bestellt werden.

Bei Benefits ist die Unterscheidung zwischen Verwaltung und Finanzierung wesentlich. Eine enthaltene Benefits-Verwaltung bedeutet nicht, dass der Preis einer zusätzlichen Versicherung oder eines freiwilligen Arbeitgeberzuschusses bereits in der EOR-Pauschale steckt. Zwei Angebote sind nur dann hinsichtlich der laufenden Kosten vergleichbar, wenn sie dieselbe Vergütung und dieselben gewünschten Zusatzleistungen abbilden.

Welche Arbeitgeberkosten in Deutschland hinzukommen

Die Übersicht von Germany Trade & Invest nennt als Arbeitgeberanteile 9,3 Prozent für die Rentenversicherung, 7,3 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung zuzüglich der Hälfte des kassenabhängigen Zusatzbeitrags, 1,8 Prozent für die Pflegeversicherung außerhalb Sachsens und 1,3 Prozent für die Arbeitslosenversicherung; der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt für 2026 demnach 2,9 Prozent. Mit diesem Durchschnitt ergeben die genannten vier Arbeitgeberanteile rechnerisch 21,15 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehalts.

Für die folgende Modellrechnung sei ein Bruttogehalt von 4.000 Euro monatlich je Person angenommen. Bei gesetzlicher Krankenversicherung, durchschnittlichem Zusatzbeitrag und einem Beschäftigungsort außerhalb Sachsens ergeben sich 846 Euro für die vier genannten Arbeitgeberanteile. Gehalt und diese Beiträge summieren sich damit auf 4.846 Euro pro Person und Monat, bevor eine EOR-Gebühr hinzukommt.

Der errechnete Prozentsatz ist kein fester Aufschlag auf jedes deutsche Gehalt. Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von der Krankenkasse ab, und oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen wachsen Beiträge nicht proportional zum Gehalt weiter. Die gesetzliche Unfallversicherung, mögliche Umlagen und freiwillige Benefits sind in der Modellrechnung nicht beziffert. Gerade diese Trennung verhindert, dass eine niedrigere Anbietergebühr mit niedrigeren gesetzlichen Beschäftigungskosten verwechselt wird.

Die Rechnung für eine, zehn und 25 Einstellungen

Für die Umrechnung gilt hier ausdrücklich ein hypothetischer Kurs von 0,90 Euro je US-Dollar; er ist kein Kursangebot von Deel oder Remote. Damit entsprechen die veröffentlichten Monatsgebühren im Modell 539,10 Euro bei Deel und 629,10 Euro bei Remote. Addiert wird jeweils derselbe Zwischenbetrag von 4.846 Euro aus angenommenem Gehalt und den vier berechneten Arbeitgeberanteilen.

  • Bei einer Einstellung ergeben sich 5.385,10 Euro mit Deel und 5.475,10 Euro mit Remote pro Monat. Die Differenz beträgt 90 Euro.
  • Bei zehn gleich bezahlten Beschäftigten ergeben sich 53.851 Euro mit Deel und 54.751 Euro mit Remote pro Monat. Die Differenz beträgt 900 Euro.
  • Bei 25 gleich bezahlten Beschäftigten ergeben sich 134.627,50 Euro mit Deel und 136.877,50 Euro mit Remote pro Monat. Die Differenz beträgt 2.250 Euro.

Diese Beträge sind ein Vergleich unter gleichen Annahmen, keine vollständigen Angebote. Der monatliche Abstand vervielfacht sich mit der Zahl gleichzeitig beschäftigter Personen, während Gehalt und angesetzte Sozialbeiträge auf beiden Seiten identisch bleiben. Ein ausgehandelter Rabatt kann den Gebührenabstand verkleinern; zusätzliche Beschäftigungskosten verändern vor allem die Gesamtsumme, solange sie für beide Angebote gleich angesetzt werden.

Wo Wechselkurs und Benefits den Abstand verändern

Die veröffentlichten EOR-Gebühren stehen in US-Dollar, das angenommene deutsche Gehalt und die Arbeitgeberbeiträge in Euro. Wird eine Rechnung in einer anderen Währung gestellt als der Arbeitsvertrag vorsieht, entscheidet der tatsächlich angewendete Umrechnungskurs über den Rechnungsbetrag. Deshalb ist der Eurovorteil von 90 Euro je Person nur ein Ergebnis des ausdrücklich angenommenen Modellkurses; er ist keine Zusage für eine künftige Monatsrechnung.

Für ein belastbares Budget gehören die Kosten jeder gewünschten Zusatzleistung getrennt neben Gehalt, Arbeitgeberbeiträge und EOR-Gebühr. Das gilt etwa für eine freiwillige Versicherung oder einen vereinbarten Zuschuss, dessen Wert der Arbeitgeber finanziert, auch wenn der EOR die Leistung verwaltet. Ein Vergleich derselben Positionen zeigt zugleich, ob ein vermeintlicher Preisunterschied aus der Dienstgebühr oder aus unterschiedlich ausgestatteten Angeboten stammt.

Was bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zählt

Das Ende eines EOR-Dienstes ist nicht automatisch das Ende des deutschen Arbeitsverhältnisses. Nach Paragraf 623 BGB bedürfen Kündigung und Aufhebungsvertrag für das Arbeitsverhältnis der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Ein Vorgang innerhalb einer Plattform ersetzt diese gesetzliche Voraussetzung nicht.

Für die Kosten bis zum Ende zählen der konkrete Beendigungsweg, die geltende Frist und die vertragliche Abrechnung des EOR. Während ein Arbeitsverhältnis weiterläuft, können Gehalt, Arbeitgeberbeiträge und Dienstgebühr weiter anfallen. Ob darüber hinaus etwa eine Abfindung oder weitere vertragliche Zahlungen entstehen, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich aus der monatlichen Preisliste nicht ableiten.

Auf Basis der veröffentlichten Standardgebühren ist Deel bei gleichem Umfang die preiswertere EOR-Option. Für eine tatsächliche Vergabe ist der vertragliche Gesamtbetrag entscheidend: derselbe deutsche Beschäftigungsfall, dieselben Benefits, eine festgelegte Rechnungswährung und die Bedingungen für eine Beendigung. So bleibt sichtbar, wie viel vom Gebührenvorteil im konkreten Angebot übrig ist.

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