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Creator Music ist nicht einfach kostenlos – Umsatzteilung ersetzt die Lizenz

|Autor: QUASA-Redaktion|5 Min. Lesezeit| 6
Creator Music ist nicht einfach kostenlos – Umsatzteilung ersetzt die Lizenz

Seit August 2026 stellt YouTube bezahlte Creator-Music-Lizenzen schrittweise ein. Das macht den Katalog nicht pauschal lizenzfrei: Manche Titel erhalten eine kostenlose Einzellizenz, bei anderen ersetzt die Umsatzteilung die frühere Vorauszahlung.

Beide Wege sind offiziell weiterhin auf Creator in den USA beschränkt, die am YouTube-Partnerprogramm teilnehmen. Kanäle aus Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz können deshalb nicht allein wegen einer deutschen Hilfeseite oder eines auffindbaren Songs von einem Creator-Music-Zugang ausgehen.

Kostenlos bedeutet Lizenz oder Umsatzteilung

Ein Creator prüft für einen Creator-Music-Titel eine kostenlose Lizenz vor dem Upload eines Longform-Videos.

Die Einführung von YouTube zu Creator Music nennt den 10. August 2026 als letzten Tag für den Kauf und die Verwendung neuer Bezahl-Lizenzen; bereits auf Videos angewendete Lizenzen bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig. Der Dienst konzentriert sich danach auf Titel mit kostenloser Lizenz und Titel mit Umsatzbeteiligung.

Bei der kostenlosen Lizenz entfällt die Gebühr, nicht die Nutzungserlaubnis. Sie gilt für den ausgewählten Titel und das betreffende YouTube-Video nach den jeweils angezeigten Bedingungen. „Volle Monetarisierung“ bedeutet dabei, dass die Musik den regulären Creator-Anteil nicht zusätzlich reduziert – nicht, dass der Kanal sämtliche von YouTube erzielten Einnahmen erhält.

Beim zweiten Modell wird kein Lizenzobjekt erworben und nichts im Voraus bezahlt. Stattdessen darf ein geeigneter Longform-Titel unter den Creator-Music-Voraussetzungen verwendet werden, während ein Teil des Videoerlöses an die Musikrechteinhaber geht. In diesem begrenzten wirtschaftlichen Sinn ersetzt die Umsatzteilung die Lizenz; sie ersetzt weder Rechteprüfung noch Nutzungsbedingungen.

Vier Musikquellen im direkten Vergleich

Kostenlose Creator-Music-Lizenz und Umsatzbeteiligung führen beim selben Longform-Projekt zu unterschiedlichen Erlösfolgen.

Die Modelle unterscheiden sich nicht nur beim Preis. Entscheidend sind die eingeräumten Rechte, die Wirkung auf die Monetarisierung und der Zugang im jeweiligen Land:

  • Kostenlose Creator-Music-Lizenz: Die Erlaubnis gilt für ein einzelnes YouTube-Video nach den Bedingungen des Titels. Es fällt keine Lizenzgebühr an; der reguläre Creator-Anteil bleibt bestehen. Erforderlich ist ein freigeschalteter Creator-Music-Zugang, den YouTube offiziell nur für US-Creator im YPP ausweist.
  • Creator Music mit Umsatzbeteiligung: Es gibt keine Vorauszahlung. Der Erlös eines geeigneten Longform-Videos wird jedoch mit den Rechteinhabern der verwendeten Musik geteilt. Auch dieses Modell setzt den offiziell regional begrenzten Produktzugang voraus.
  • YouTube Audio-Mediathek: Diese separate Sammlung enthält Musik und Soundeffekte, mit denen YPP-Teilnehmer ihre Videos monetarisieren können. Nach der Anleitung zur Audio-Mediathek verlangen Creative-Commons-Titel eine Namensnennung, während sich Titel mit YouTubes Standardlizenz ohne Namensnennung filtern lassen. Eine Creator-Music-Umsatzteilung entsteht hier nicht.
  • Externe Lizenz: Erlaubte Plattformen, Länder, Kanäle, Laufzeit und kommerzielle Nutzung richten sich nach dem Vertrag mit dem Anbieter oder Rechteinhaber. Das kann für mehrere Produktionen oder eine Veröffentlichung außerhalb von YouTube geeigneter sein, muss aber im konkreten Lizenztext tatsächlich gestattet sein.

Begriffe wie „royalty-free“ oder „copyright-free“ reichen für die Entscheidung nicht aus. Maßgeblich ist, welche Erlaubnis für den konkreten Titel erteilt wird, ob eine Namensnennung erforderlich ist und ob das geplante Video sowie seine Monetarisierung erfasst sind.

Warum die Funktion im DACH-Raum fehlen kann

Die offizielle Produktseite beschreibt Creator Music als Angebot für US-Creator im YPP; eine Ausweitung außerhalb der USA ist weiterhin ausstehend. Daraus folgt für DACH-Kanäle: Die Wahl zwischen kostenloser Creator-Music-Lizenz und Umsatzteilung besteht erst, wenn YouTube das jeweilige Konto tatsächlich freigeschaltet hat.

Ein Titel, der bei einem US-Kanal in Creator Music erscheint, überträgt diese Berechtigung nicht auf einen anderen Kanal. Fehlt der Menüpunkt in YouTube Studio, lässt sich das Revenue-Sharing-Modell nicht durch eine manuelle Namensnennung oder den Hinweis auf die US-Katalogansicht ersetzen. In diesem Fall kommen die Audio-Mediathek, eigene Musik oder eine passende externe Lizenz infrage.

Auch mit Zugang ist ein nicht auffindbarer Song nicht automatisch verwendbar. Ohne ausgewiesene Lizenz, Umsatzbeteiligung oder anderweitig geklärte Rechte kann die Nutzung zu einem Content-ID-Anspruch oder einer urheberrechtlichen Entfernung führen.

Nicht jedes Videoformat ist erlaubt

Die Rechteprüfung verwirft ein Lyric- oder Art-Track-Format und lässt Musik nur als Teil eines eigenständigen Creator-Videos zu.

Creator Music ist für Musik innerhalb eines eigenständigen Creator-Videos vorgesehen, nicht für die erneute Veröffentlichung des Songs als Hauptinhalt. Die offiziellen Voraussetzungen und Einschränkungen schließen Art-Tracks mit statischem Bild, einfache Visualizer, Lyric- und Karaokevideos aus. Ebenfalls untersagt sind Remixe, neue oder übersetzte Songtexte sowie die separate Verbreitung der Musikdatei.

Für lizenzierbare Titel gelten weitere inhaltliche Grenzen. Sie dürfen nicht in Videos bestimmter eingeschränkter Kategorien verwendet werden; auch ein Video, das hauptsächlich gegen Bezahlung eine Marke oder Dienstleistung bewirbt, ist ausgeschlossen. Eine begrenzte Sponsornennung in einem ansonsten eigenständigen redaktionellen Video behandelt die Hilfe dagegen als zulässiges Beispiel.

Videos mit Umsatzteilungs-Titeln können keine YouTube-Shopping-Funktionen verwenden. Creator Music unterstützt außerdem keine Lizenzierung für Livestreams, während Shorts einem eigenen Musik- und Erlösmodell folgen. Die Kennzeichnung „Umsatzbeteiligung“ darf daher nicht auf andere Videoformate übertragen werden.

Die Auswahl vor dem Upload

  1. Zugang feststellen: Creator Music muss im eigenen YouTube-Studio-Konto verfügbar sein. Die offizielle US-Beschränkung darf bei einem DACH-Kanal nicht stillschweigend übersprungen werden.
  2. Modell des Titels lesen: Eine kostenlose Lizenz erhält den regulären Creator-Anteil; Umsatzbeteiligung vermeidet die Vorauszahlung, reduziert aber den Anteil am Videoerlös.
  3. Nutzungsbedingungen abgleichen: Videoformat, erlaubter Musikeinsatz, regionale Abdeckung, Laufzeit und weitere Einschränkungen müssen zum geplanten Upload passen.
  4. Andere Erlösquellen berücksichtigen: Wer YouTube Shopping benötigt, kann dafür keinen Umsatzteilungs-Titel einsetzen. Auch ungeklärte Rechte an Bildern, Ausschnitten oder weiterer Musik können die Monetarisierung verhindern.
  5. Nach dem Upload kontrollieren: Der Monetarisierungs- und Urheberrechtsstatus in YouTube Studio zeigt, ob die ausgewählte Regelung korrekt erkannt wurde oder ein weiterer Anspruch besteht.

Die Kurzregel lautet: Eine kostenlose Creator-Music-Lizenz spart die Gebühr und bewahrt grundsätzlich den regulären Creator-Anteil. Umsatzteilung spart nur die Vorauszahlung und macht einen Teil der Einnahmen zum Preis der Musiknutzung. Für DACH-Kanäle bleibt diese Unterscheidung vorerst theoretisch, solange YouTube den Creator-Music-Zugang nicht offiziell freigibt.

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