Infomaniak startet bei 56 Franken – am ersten Handelstag folgte der Sprung

|Autor: QUASA-Redaktion|4 Min. Lesezeit| 1
Infomaniak startet bei 56 Franken – am ersten Handelstag folgte der Sprung

Die SIX-Mitteilung vom 1. Oktober 2026 nennt für Infomaniak SA den Handelsstart an der SIX Swiss Exchange unter INFO zu 56 Franken je B-Aktie und einen Börsenwert der 4'670'103 kotierten B-Aktien von rund 262 Millionen Franken; Firmenchef Marc Oehler sagte dazu: «Heute beginnt ein neues Kapitel für Infomaniak.» Der Genfer Cloudanbieter ist damit erstmals direkt für Börsenanleger handelbar.

Der Bericht von IT-Markt nennt für den ersten Handelstag ein Hoch von 140 Franken, einen letzten Kurs von 83,45 Franken und einen zeitweiligen Börsenwert der B-Aktien von rund 654 Millionen Franken; der Börsenzugang über die bereits kotierte Perrot Duval Holding SA brachte Infomaniak kein frisches Kapital. Das macht den Kurssprung zu einem auffälligen Handelsereignis, aber nicht zum Erlös einer Aktienplatzierung für das Unternehmen.

Was die Kursmarken über den Börsenwert sagen

Die drei Kursmarken beschreiben sehr unterschiedliche Momente desselben Handelstags. Vom Eröffnungspreis bis zum Tageshoch verteuerte sich die B-Aktie rechnerisch um 150 Prozent; vom Hoch bis zum letzten gemeldeten Kurs gab sie wieder gut 40 Prozent ab. Wer nur das Maximum betrachtet, würde einen Preis für den ganzen Tag unterstellen, der tatsächlich nur zeitweise am Markt erreichbar war. Der letzte Kurs lag dennoch klar über dem Startpreis.

Auch die zugehörigen Börsenwerte sind Momentaufnahmen. Der Startwert bezieht sich auf die Zahl der zur Börse zugelassenen B-Aktien, multipliziert mit deren Eröffnungskurs; für das Hoch ergibt dieselbe Rechnung einen wesentlich höheren Wert. Beim letzten gemeldeten Kurs liegt der rechnerische Wert dieser Aktiengattung bei rund 390 Millionen Franken. Keine dieser Grössen bezeichnet einen Geldbetrag, der an Infomaniak ausgezahlt wurde, und keine sagt für sich allein, wie viel Kontrolle ein Käufer mit einer B-Aktie erhält.

Warum der Reverse Takeover kein Kapital in die Kasse brachte

Infomaniak nutzte eine bereits kotierte Gesellschaft als Weg an die Börse. Beim Reverse Takeover nahm Perrot Duval die zuvor nicht kotierte Infomaniak-Gruppe auf und firmiert anschliessend als Infomaniak SA. Die bisherigen Infomaniak-Eigentümer tauschten ihre Beteiligungen gegen Aktien der börsennotierten Gesellschaft. Damit erklärt sich, warum bei der Transaktion neue Aktien entstehen konnten, ohne dass Investoren im selben Schritt Geld für eine öffentliche Neuemission an Infomaniak zahlten.

Ein klassischer Börsengang kann anders aufgebaut sein: Gibt ein Unternehmen neue Aktien gegen einen Ausgabepreis aus, fliesst der Nettoerlös der Gesellschaft zu. Werden hingegen bestehende Aktien von bisherigen Eigentümern verkauft, geht der Kaufpreis an diese Verkäufer. Die Infomaniak-Transaktion war nochmals anders strukturiert, weil zunächst die bestehende Börsenhülle und der Aktientausch den Zugang zum Handel ermöglichten. Der am ersten Tag beobachtete Kurs ist deshalb ein Marktpreis für die handelbaren Rechte, kein nachträglich erzielter Emissionserlös.

Für die Unternehmensfinanzierung schafft die Kotierung einen möglichen Zugang zu Anlegerkapital. Falls Infomaniak später neue Aktien gegen Geld ausgäbe, wäre das ein gesonderter Entscheid mit festgelegter Stückzahl, Preis und Verwendung des Erlöses. Für bisherige Aktionäre könnte eine solche Kapitalerhöhung auch den Anteil am Unternehmen verwässern. Aus dem Debüt allein lässt sich weder eine beschlossene Finanzierung noch ihr möglicher Ausgabepreis ableiten.

Die B-Aktie ist handelbar, die Stiftung behält die Stimmen

Die Angaben zur Aktionärsstruktur halten fest, dass die Infomaniak-Stiftung sämtliche nicht kotierten und nicht frei übertragbaren A-Aktien mit Vorzugsstimmrecht hält; diese vermitteln ihr 63,3 Prozent der Stimmen bei 14,7 Prozent des Kapitals. Börsenanleger handeln dagegen B-Aktien. Der Kauf einer B-Aktie verschafft damit eine wirtschaftliche Beteiligung, aber keine anteilig gleiche Macht über grundlegende Beschlüsse der Gesellschaft.

Der Unterschied liegt in den Rechten der beiden Gattungen, nicht in der täglichen Kursbewegung. Steigt der Preis der B-Aktien, verändert das zunächst den Marktwert dieses gehandelten Pakets; die Stimmen der A-Aktien wandern dadurch nicht mit. Selbst wenn viele B-Aktien neue Eigentümer finden, bleibt die Stimmrechtsmehrheit bei der Stiftung, solange diese Struktur besteht. Für Anleger gehört die eingeschränkte Einflussmöglichkeit deshalb ebenso zur Einordnung der Aktie wie der Preis am ersten Handelstag.

Was der Börsenzugang nun verändert

Mit der Kotierung kann Infomaniak seinen wirtschaftlichen Wert fortlaufend am öffentlichen Markt ablesen lassen und bei Bedarf eine spätere Finanzierung vorbereiten. Zugleich macht die Struktur sichtbar, dass Marktpreis, Mittelzufluss und Kontrolle drei getrennte Grössen sind. Die Kursbewegung des Debüts betrifft zunächst Käufer und Verkäufer der B-Aktien; für die Firma entsteht daraus erst dann Kapital, wenn sie eine eigene Finanzierungstransaktion durchführt.

Eine solche Transaktion würde neue Informationen liefern, die der erste Börsentag nicht liefern konnte: Wie viele Aktien Infomaniak ausgibt, welcher Preis dafür erzielt wird und wie der Erlös eingesetzt werden soll. Bis dahin müssen Anleger die gehandelten B-Aktien anhand des laufenden Marktpreises und der veröffentlichten Unternehmenszahlen beurteilen, während die Stiftung über ihre A-Aktien die strategische Stimmenmehrheit behält.

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