Character.AI ist insolvent – ohne Käufer droht das Aus der Plattform

|Autor: QUASA-Redaktion|4 Min. Lesezeit| 4
Character.AI ist insolvent – ohne Käufer droht das Aus der Plattform

In seiner Mitteilung vom 12. Oktober 2026 kündigte Character.AI ein freiwilliges Chapter-11-Verfahren für einen gerichtlich überwachten Verkauf an, dessen Abschluss es Ende November oder Anfang Dezember 2026 erwartet. Die Plattform läuft vorerst weiter, ebenso die Abrechnung bestehender Abonnements. Findet sich kein tragfähiges Angebot für den Weiterbetrieb, will das Unternehmen den Dienst abwickeln. Nutzer können ihre Chats und selbst erstellten Figuren derzeit noch erreichen; für die Zeit nach dem Verkauf gibt es keine Zusage.

Nach Reuters’ Bericht über die Gerichtsunterlagen bietet Disney 20 Millionen US-Dollar für eine dauerhafte, nicht exklusive Lizenz an Teilen des geistigen Eigentums; Character.AI verzeichnete demnach rund 12 Millionen aktive Nutzer und zuletzt monatliche Verluste von 8 bis 9 Millionen US-Dollar. Das Angebot betrifft nicht die Übernahme des gesamten Chatdienstes. Die Frage, ob ein Käufer die Plattform samt Konten und Inhalten weiterführt, bleibt damit offen.

Warum Disneys Angebot den Chatdienst nicht rettet

Disney ist im Verkaufsverfahren Startbieter für ausgewählte Rechte, nicht bereits der neue Betreiber von Character.AI. Ein solches Gebot setzt einen Ausgangspunkt, den andere Interessenten überbieten können. Entscheidend für die Nutzerschaft wäre ein Angebot, das die laufende Plattform übernimmt und ihren Betrieb finanziert. Der Verkauf von Lizenzrechten allein schafft dafür keine Verpflichtung.

Bis zur erwarteten Entscheidung ist der Zugang weiter möglich. Der Zeitplan für den Verkauf ist kein angekündigter Abschalttermin. Selbst ein erfolgreicher Verkauf einzelner Vermögenswerte würde noch nicht festlegen, ob bisherige Konten, Figuren und Gesprächsverläufe in derselben Form bestehen bleiben. Für Nutzer zählt deshalb vor allem, ob ein Erwerber den laufenden Chatdienst weiterbetreiben will.

Was mit privaten Gesprächen geschehen kann

In einer Mitteilung vom 14. Oktober 2026 beschreibt Illinois’ Generalstaatsanwalt Kwame Raoul eine Eingabe von 40 US-Generalstaatsanwälten zu Schutzvorkehrungen für Kinder und Verbraucherdaten; er fordert dabei „transparency and privacy“. Die Koalition weist auf private Unterhaltungen über psychische Gesundheit, Beziehungen und emotionale Belastungen hin. Solche Gespräche betreffen Erwachsene und Minderjährige und können erheblich sensibler sein als gewöhnliche Kontodaten.

Die Staaten wollen Schutzmaßnahmen bei einem Verkauf und behalten sich vor, einen Verkaufsplan anzufechten oder zusätzliche Vorkehrungen zu verlangen. Sie verweisen auch auf freiwillige Beschränkungen bestimmter Chatfunktionen für Minderjährige, die ein künftiger Betreiber ändern könnte. Ob und unter welchen Bedingungen Gesprächsdaten im Zuge eines Verkaufs übertragen werden, ist noch nicht abschließend geklärt; Disneys Lizenzangebot für geistiges Eigentum beantwortet diese Frage nicht.

Die bisherigen Datenschutz- und Sicherheitspraktiken sollen während des Verfahrens bestehen bleiben. Das betrifft die gegenwärtige Behandlung der Daten, nicht automatisch die Regeln eines künftigen Betreibers. Wer intime Inhalte im Konto hat, kann diese Unsicherheit bei der Entscheidung über Export oder Kontolöschung berücksichtigen. Aus dem laufenden Verkaufsverfahren allein lässt sich keine Weitergabe einzelner Chats an Disney ableiten.

Chats und eigene Figuren sichern

Für die Sicherung steht in der Website und der App ein Datenexport zur Verfügung. Wer Gesprächsverläufe behalten möchte, kann ihn im angemeldeten Konto anfordern und anschließend kontrollieren, ob eine heruntergeladene Datei tatsächlich vorliegt und sich öffnen lässt. Die Anforderung allein ist noch keine nutzbare lokale Kopie. Weil sowohl ein Verkauf als auch eine Abwicklung möglich sind, lässt sich diese Vorsorge treffen, während das Konto zugänglich ist.

Für selbst erstellte Figuren ist zusätzlich eine eigene Bestandsaufnahme sinnvoll: Figurenname, sichtbare Beschreibung und selbst geschriebene Texte lassen sich festhalten, solange sie im Konto erreichbar sind. Das ergänzt den allgemeinen Datenexport, falls einzelne Inhalte später schwer aufzufinden sind. Ein Textarchiv stellt die Figur mitsamt ihrem Antwortverhalten allerdings nicht wieder her; auch ein gespeicherter Chat ersetzt keine fortsetzbare Unterhaltung mit derselben KI-Figur.

Wer besonders persönliche Gespräche kopiert, sollte die Dateien nur an einem selbst kontrollierten Ort aufbewahren und nicht unbedacht in öffentliche Dienste hochladen. Wer eine Kontolöschung erwägt, sollte vorher prüfen, welche eigenen Inhalte erhalten bleiben sollen. Export und Löschung erfüllen verschiedene Zwecke: Der eine schafft eine persönliche Kopie, die andere beendet den Zugang zum Konto. Über die Behandlung bereits verarbeiteter Daten entscheidet eine lokale Kopie allein nicht.

Was für laufende Abonnements gilt

Bezahlte Abonnements bleiben aktiv, und die Abrechnung läuft vorerst unverändert. Änderungen, die bezahlte Funktionen betreffen, sollen Abonnenten vorab mitgeteilt werden. Wer weiterzahlt, sollte deshalb den nächsten Verlängerungstermin und die tatsächlichen Abbuchungen im eigenen Konto oder beim jeweiligen Zahlungsanbieter prüfen. Aus dem Insolvenzverfahren allein folgt keine automatische Kündigung.

Wer die kostenpflichtigen Funktionen unter diesen Bedingungen nicht weiter nutzen will, sollte das Abo über den ursprünglichen Abschlussweg kündigen und die Bestätigung aufbewahren. Die Kündigung sichert keine Chats, und ein Datenexport stoppt keine weiteren Zahlungen. Erst ein Angebot für den Weiterbetrieb oder die Entscheidung zur Abwicklung wird klären, ob Konten und Figuren über das Verfahren hinaus erreichbar bleiben.

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